Tierhaftpflicht: Wo Hundebesitzer nicht sparen sollten
Wer zu den rund sechs Millionen deutschen Hundebesitzern gehört, sollte am Sonntag ein ganz besonderes Leckerli bereithalten. Denn der 7. Juni ist offizieller „Tag des Hundes“ und bietet Anlass, die Gegenwart von Luna, Max, Kira oder Lucky mal wieder ausgiebig zu würdigen. Diese vier Namen gibt man seinem „besten Freund“ in Deutschland nämlich am liebsten – in puncto Rasse liegen derweil Labradore, Schäferhunde und Golden Retriever vorn.
Ihr Haustier lassen sich die Besitzer dabei Einiges kosten. Von der Anschaffung bis zum Tod nach rund zwölf Jahren kommen in einem Hundeleben durchschnittlich knapp 15.000 Euro zusammen, so die Rechnung, die Experte Daniel Assmann für einen WDR-Report erstellt hat. Darin ebenfalls eingerechnet: die Hundehalterhaftpflicht mit rund 70 Euro jährlich.
Großer Nachholbedarf bei der Tierhaftpflicht
Hier gibt es allerdings noch einige Versäumnisse. Zwar sind in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bereits alle Hundehalter gesetzlich verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In den meisten anderen Bundesländern müssen lediglich Halter bestimmter Hunderassen eine solche Versicherung vorweisen. In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht zum Beispiel erst ab einer Körpergröße von 40 cm. Laut Ansage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft haben Hundehalter bundesweit nur für rund drei Millionen Hunde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Auf die Versicherung zu verzichten, ist dabei grob fahrlässig. Denn auch wenn die Mehrheit der Hundebesitzer beschwört: „Der tut nichts!“, kann selbst der unschuldigste Vierbeiner hohe Schäden anrichten, indem er zum Beispiel die teure Vase umstößt oder den Designerschuh eines Gastes anknabbert. Grundsätzlich leistet die Versicherung bei Personenschäden, Sachschäden und auch Vermögensschäden, die in deren Folge entstehen können (zum Beispiel den Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes). Auch im Falle ungewollter Deckakte können der Vermögensschaden für eine Abtreibung oder aber die Kosten für die Versorgung des Wurfs übernommen werden.
Pro Jahr übernehmen die Hundehaftpflichtversicherungen laut Angabe des GDV mehr als 80.000 Schäden. Im Durchschnitt kostet so ein Schaden rund 1.000 Euro – mit Ausreißern nach oben: So gibt es pro Jahr etwa 100 Fälle, die 50.000 Euro und mehr kosten. Auch ist es juristisch nicht immer ganz eindeutig, wer für die Taten des Vierbeiners am Ende geradestehen muss – gerade wenn es um Schmerzensgelder nach Bissen oder Kämpfen zwischen Artgenossen geht, wie jüngst ein Urteil des OLG Oldenburg demonstrierte. Kunden mit „Kampfhunden“ haben es übrigens schwerer Schutz zu erhalten, wie eine Auswertung aus der Vergleichsdatenbank von Mr. Money zeigt. Statt 50 oder 60 Tarife, die bei kleineren Deckungssummen ab fünf Millionen Euro möglich sind, schrumpft das Angebot auf rund zehn Tarife zusammen
Kostenthema Gesundheitsschutz
Um Hundebesitzer von der Notwendigkeit eines passenden Versicherungsschutzes zu überzeugen, kommt es für Makler besonders auf die richtige Ansprache an. Wer das Tier, zu dem meist eine innige Verbindung besteht, schützt, sei es per Tierhalterhaftpflicht- oder Tierkrankenversicherung, gewinnt ein enormes Vertrauen bei diesen Kunden.
Ein weiteres mitunter kostenintensives Risiko im Hundeleben besteht in Tierarztbehandlungen. Wird eine chronische Krankheit diagnostiziert oder aber eine Operation notwendig, steigen die Gebühren dafür schnell in schwindelerregende Höhen. Für diese Fälle können sich Halter mit einer Rundum-Schutz- oder einer Operationskostenschutzversicherung absichern. In beiden Fällen gibt es rassespezifische Tarife – so braucht ein schwerer Bernhardiner beispielsweise eine höhere (und damit teurere) Medikation als ein Dackel. Das wichtigste Argument für Hundeliebhaber wird an dieser Stelle sein, dass sie im Not- und Krankheitsfall nicht in die Situation gebracht werden sollten, die Behandlung von finanziellen Aspekten abhängig zu machen. Schließlich begreifen die meisten ihr Tier als Familienmitglied, dem sie Liebe und Fürsorge entgegenbringen – nicht nur am Tag des Hundes.