Digitale Rentenübersicht

So soll die säulenübergreifende Renteninformation aussehen

Zuletzt war es still geworden um die digitale Rentenübersicht, doch nun soll sie schon im Sommer 2023 kommen. Wie diese im Detail aussehen soll und in welchem Maße auch Vermittler davon profitieren können, hat die DRV auf procontra-Nachfrage verraten.

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15:11 Uhr | 16. November | 2022
Bild: Deutsche Rentenversicherung

Bei der Deutschen Rentenversicherung rechnet man nun schon im Sommer 2023 mit dem Start der digitalen Rentenübersicht. Bild: Deutsche Rentenversicherung

Seit gut fünf Jahren tüfteln die Bundesregierung und die Deutsche Rentenversicherung sowie die beratend beteiligten Verbände und Unternehmen nun schon an der Idee einer digitalen Rentenübersicht. Diese soll die drei Säulen – gesetzliche, betriebliche und private – der Altersvorsorge vereinen und den Bürgerinnen und Bürgern damit einen umfassenden Überblick zu ihrem Einkommen im Ruhestand geben. Während man lange das Gefühl hatte, dass hier kaum etwas vorangeht, wird jetzt anscheinend alles ganz schnell gehen.

„Die digitale Rentenübersicht wird nach aktuellem Stand noch während der ersten Betriebsphase ab Sommer 2023 für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Im Jahr 2024 beginnt der im Gesetz verankerte Regelbetrieb“, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) auf procontra-Nachfrage mit. Der letzte kommunizierte Starttermin hatte stets auf Herbst 2023 gelautet. Doch das sind nicht die einzigen Neuigkeiten zu dem langerwarteten Service.

Drei Ebenen geplant

Unserer Nachfrage vorausgegangen war ein Presseseminar der DRV in Würzburg am 9. und 10. November. Dort hatte Dr. Stephan Fasshauer, Direktoriumsmitglied der DRV, in seiner Rede rund um die Angebote der DRV auch die digitale Rentenübersicht angesprochen. Demnach soll die Übersicht drei Ebenen enthalten. Auf der stark reduzierten ersten Ebene, der „Landingpage“, sollen die Bruttobeträge der einzelnen Säulen aufgelistet sein, sortiert nach Auszahlungsart.

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Auf der zweiten Ebene, die man beim DRV „Gesamtübersicht“ nennt, sollen weitere Angaben zur Produktart, der Leistungsbezugsphase sowie wertmäßige Angaben zu bisher erreichten und erreichbaren Ansprüchen sichtbar sein. Hier sollen die Nutzer dann auch die Standmitteilungen der einzelnen Produkte herunterladen können. Diese sind für eine Auflistung der Altersvorsorge innerhalb der digitalen Rentenübersicht maßgeblich. Immobilien, die solche Standmitteilungen naturgemäß nicht beinhalten, können deshalb nicht gelistet werden. Ein in der Vergangenheit viel kritisierter Umstand, da Immobilien für viele Menschen einen gewichtigen Anteil ihrer Altersvorsorge ausmachen.  

Keine direkte Kontaktaufnahme zu Vermittlern möglich

Die dritte Ebene, die sogenannte „Detailansicht“, liefert laut DRV weitere Angaben zu Merkmalen des Produkts, beispielsweise ob Invalidität abgesichert ist. Diese Ebene solle, so Fasshauer in seiner Rede, auch „Kontaktinformationen“ enthalten. Die Frage, ob sich dort auch Vermittler mit ihren Kontakten listen lassen können, verneinte man seitens der DRV. Lediglich die Kontaktdaten der Anbieter der jeweiligen Altersvorsorgeprodukte könnten dort gelistet werden, also zum Beispiel der direkte Kontakt zu Lebensversicherern.

Die Frage ist nicht abwegig. Schließlich soll die säulenübergreifende Renteninformation den Menschen auch bestehende Lücken aufzeigen und sie dazu veranlassen, sich beraten zu lassen, um diese zu schließen. Dies habe man bei der DRV auf dem Schirm, sehe aber keine Verknüpfung des Portals mit anderen Systemen vor, heißt es aus deren Presseabteilung. Um eine notwendige Beratung nicht zu blockieren, soll die zweite Ebene eine Möglichkeit zum Download des Gesamtüberblicks enthalten. Dieser soll als CSV-Datei exportierbar sein und somit als Planungsgrundlage für weitere Beratungen dienen.