Rentenkommission: Was sie genau zur Altersvorsorge empfiehlt
Kaum war der Bericht der „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“ Ende März veröffentlicht, wurde er schon intensiv kommentiert (procontra berichtete). Gründlich gelesen hatte den 127 Seiten umfassenden Bericht und die zusätzlichen 287 Seiten Materialien samt 67-seitigem Gutachten zu „Verfassungsmäßigen Grenzen für ein Obligatorium und von Opting-out-Modellen in der zusätzlichen Altersvorsorge“ zu diesem Zeitpunkt wohl kaum jemand.
Deswegen soll es an dieser Stelle nur darum gehen, was tatsächlich zu bAV und privater Altersvorsorge empfohlen wird, nachdem bereits am 27. März unmittelbar nach Vorstellung des Berichts ein erster Blick auf die Altersvorsorge geworfen worden war (procontra berichtete).
Konkrete Vorschläge zu zusätzlichen Altersvorsorge
Die Mitglieder der Kommission haben diese Vorschläge zur Stärkung der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge gemacht:
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Mehr Beratung, aber möglichst gratis?
Soweit die Vorschläge, die im Detail natürlich diskussionswürdig sind. Einerseits wächst der Beratungsbedarf für Makler, andererseits soll alles sehr kostengünstig ablaufen. Das passt oft nicht zusammen, etwa bei der Provisionsdeckelung (procontra berichtete). Nur ein Aspekt: Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht sich in seiner Forderung nach Weiterentwicklung der Riester-Rente bestätigt und hält auch eine Zusammenlegung mit der Basisrente für sinnvoll. „Allerdings finden wir es nicht nachvollziehbar, warum die Kommission im gleichen Atemzug die Vertriebskosten kritisiert und eine staatlich organisierte digitale Plattform sowie ein Standardprodukt dafür vorschlägt“, wundert sich BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Nach Ansicht des BVK sei es zum großen Teil den „hochqualifizierten Beratungs- und Vermittlungsleistungen der Versicherungskaufleute geschuldet, dass bisher über 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen wurden“. Dasselbe gelte für die bAV, wo der BVK den erhöhten steuerlichen Förderrahmen und bessere Möglichkeiten arbeitgeberfinanzierter bAV für Geringverdiener ausdrücklich begrüßt. Umso unverständlicher sei es aber, warum die Kommission keine konkreten Empfehlungen zur Sicherung der gesetzlichen Rente gemacht hat. „Einen Zukunftsentwurf für eine nachhaltige Altersversorgung habe ich mir anders vorgestellt“, so Heinz.
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