Regierung beschließt 34f-Aufsichtswechsel

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der den Aufsichtswechsel der 34f GewO-Vermittler unter das Dach der BaFin vorsieht. Deutliche Kritik hieran ließ nicht lange auf sich warten.

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14:03 Uhr | 11. März | 2020
AfW-Vorstand Norman Wirth hält die Kostenprognose im Referentenentwurf für den 34f-Aufsichtswechsel zu BaFin für unrealistisch.

AfW-Vorstand Norman Wirth hält die Kostenprognose im Referentenentwurf für den 34f-Aufsichtswechsel zu BaFin für unrealistisch. Bild: AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.

Die Bundesregierung schafft beim Aufsichtswechsel für Finanzanlagenvermittler Tatsachen. Der Kritik zahlreicher Vermittlerverbände zum Trotz verabschiedete das Bundeskabinett am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

„Mit der Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin beseitigen wir die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur. Im Einklang mit den Vorgaben des Koalitionsvertrages schaffen wir eine einheitliche, spezialisierte und wirksame Aufsicht, die auch der zunehmenden Komplexität des Aufsichtsrechts gerecht wird“, kommentierte BMF-Staatssekretär Dr. Jörg Kukies den Beschluss.

Aus seiner Sicht werde die Übertragung die Qualität und Effektivität der Aufsicht insgesamt steigern. Der Beschluss sehe vor, die BaFin unter Nutzung digitaler Verfahren risikoorientiert auszugestalten, so dass im Ergebnis ein kostenschonender Aufsichtsansatz verwirklicht werden kann, so Kukies.

„Seit Jahren überfällig“

Beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte man heute den Gesetzentwurf. „Eine einheitliche BaFin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden, nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung”, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller. Die Verbraucherschützer haben aus ihrer Sicht den Nutzen eines 34f-Aufsichtswechsels bereits in einer ausführlichen Stellungnahme erörtert.

Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) erwarten sich von der Maßnahme ein einheitliches Anlegerschutzniveau. Die Kunden würden erwarten, dass für Anlagevermittler bei der Beratung keine geringeren gesetzlichen Standards gelten als für Banken und Sparkassen, so Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Volksbanken und Raiffeisenbanken, diesjähriger Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft.

Vermittler fürchten vor allem hohe Mehrkosten

In eine gänzlich andere Richtung fiel indes die Reaktion des Vermittlerverbands AfW aus. „Zu einer Zeit, in der gerade der Mittelstand voraussichtlich extrem von den Auswirkungen der Corona-Epidemie getroffen wird, halten wir es für ein denkbar falsches Zeichen, dieses mittelstandsfeindliche Gesetz weiter voranzutreiben“, kommentierte AfW-Vorstandsmitglied Norman Wirth die Entscheidung.

Der Vermittlerverband AfW geht auf Basis seines aktuellen Vermittlerbarometers davon aus, dass jeder zweite Betroffene als Folge des Aufsichtswechsels und der zu erwartenden Mehrkosten seine 34f-Erlaubnis abgeben würde. Dass darunter auch das Beratungsangebot für die Verbraucher leiden würde, hatten CDU und CSU schon mehrfach angemerkt.

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Dass der Gesetzesentwurf eins zu eins umgesetzt wird, darf allerdings bezweifelt werden. Die Bundestagsfraktion der Union verdeutlichte heute in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die breite Ablehnung der Maßnahme von Seiten der Fachverbände und der IHKs. Vor allem die hohen zu erwartenden Mehrkosten seien ein Problem, ebenso wie, laut Schätzungen, die bei weitem nicht ausreichenden Strukturen der BaFin.

"Wir bleiben weiter optimistisch"

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der zuständige Berichterstatter, Carsten Brodesser, erklärten: „Im Koalitionsvertrag mit der SPD haben wir uns auf eine schrittweise Aufsichtsübertragung geeinigt. Als Union nehmen wir die von verschiedenen Seiten an uns herangetragenen Kritikpunkte sehr ernst. Daher werden wir mit unserem Koalitionspartner in den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen eine praxistaugliche Lösung suchen.

Hierbei wollen wir erreichen, dass einerseits das notwendige Maß an Verbraucherschutz gewährleistet ist. Andererseits wollen wir aber auch die rund 40.000 Vermittler vor zusätzlichen Belastungen bewahren. Wenn das Ziel eine einheitlichere Kontrolle sein soll, könnten wir uns vorstellen, in Abstimmung mit den Ländern die Zuständigkeit für Ausbildung, Sachkundenachweis, Erlaubniserteilung und Beaufsichtigung bei den IHKs zu vereinheitlichen. Die Befugnisse der BaFin könnten gestärkt werden, hierfür dann einheitliche Qualitätsstandards zu setzen und zu überwachen.“

Ein solcher Vorschlag hätte wohl auch die Zustimmung der meisten Vermittler. Der AfW bezeichnete diesen Vorschlag als „praxistauglich“ und erklärte, einen solchen Vorschlag grundsätzlich unterstützen zu wollen. „Wir bleiben weiter optimistisch, dass sich der gesunde Menschenverstand im Gesetzgebungsverfahren im Bundestag durchsetzt und wir mit unseren Argumenten auch bei den Genossen noch durchdringen werden“, fasste Wirth seine Hoffnungen für den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens in Worte.

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