Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) hat den Beitragssatz für 2021 festgelegt. Mit 1,8 Promille liegt er dreimal so hoch wie noch im Vorjahr (0,6 Promille). Darüber hinaus wird für Zusagen über Pensionskassen ein Zusatzbeitrag in Höhe von 1,5 Promille fällig.
Mit 0,6 Promille hatte der Beitragssatz im vergangenen Jahr so tief gelegen wie seit 2016 nicht mehr. Als Grund nannte der Pensionssicherungsverein damals eine sehr günstige Entwicklung bei den den Verein betreffenden Insolvenzen. Auch im ersten Halbjahr 2022 bewegte sich die Anzahl der vom PSVaG gesicherten Schäden auf dem Vorjahresniveau. Als Gründe für die Erhöhung des Beitragssatzes nannte der PSVaG jedoch das schwierige Kapitalmarktumfeld sowie geringere entlastende Effekte, insbesondere eine geringere Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
Bereits im Sommer hatte der Verein darum eine Erhöhung des Beitragssatzes vorausgesagt. Mit 1,8 Promille liegt diese jedoch unter dem langjährigen Mittel von 2,7 Promille.
Der Pensionssicherungsverein springt ein, wenn eines seiner Mitgliedsunternehmen Insolvenz anmelden muss und die Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgungen an seine Mitarbeiter nicht mehr bedienen kann. Die Mitgliedschaft im PSVaG ist für alle Unternehmen Pflicht, die eine betriebliche Altersversorgung über die Durchführungswege Direktzusage, Pensionskasse und -fonds sowie Unterstützungskasse anbieten.
Der Verein kommt derzeit auf rund 101.200 Mitglieder – das sind knapp 2.000 mehr als noch 2021 (99.400).