Die finanzielle Absicherung von Pauschalreisen soll noch in diesem Jahr reformiert werden. Dazu erklärte ein Sprecher des zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf procontra-Nachfrage: „Die Bundesregierung arbeitet weiterhin mit Hochdruck an einer Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht. Hierzu fanden auch Gespräche mit Vertretern der Reise- und Versicherungsbranche und des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt.“
Als zeitliches Ziel wurde weiter eine Verabschiedung bis „spätestens diesen Herbst“ genannt. Anders als bei manch anderen längerfristigen Themen auf der politischen „To Do“-Liste dürfte die Corona-Krise eine Entscheidungsfindung in dieser Sache sogar noch antreiben. „Die aktuelle Situation rund um die Corona-Pandemie hat noch einmal die dringende Notwendigkeit einer Neuregelung aufgezeigt“, so der Ministeriumssprecher.
Die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook letzten Herbst hatte hierzulande über 200.000 Pauschalurlauber hart getroffen, weil ihre Ferien ins Wasser fielen. Noch größer war dann der Ärger, als sich herausstellte, dass die staatlich festgelegte Versicherungssumme bei der Zurich bei weitem nicht ausreichen würde, um allen Kunden ihre Schäden zu erstatten.
Daraufhin hatte die Bundesregierung erklärt, für die Lücke von über 80 Prozent aufzukommen. Der Vorgang hatte heftige Kritik ausgelöst, da die EU ihre Mitgliedsstaaten eigentlich per Richtlinie dazu verpflichtet hatte, nationale Pauschalreiseangebote ausreichend absichern zu lassen. Wie das in Zukunft besser gelingen könnte, dazu hatte der Bundesrat im März bereits zwei Absicherungsvarianten vorgestellt. Diese dürften auch Teil der aktuellen Beratungen zwischen Bundesregierung, Versicherungsbranche, Reiseveranstaltern und Verbraucherschützern sein.
Derweil sollen die Geschädigten aus der Thomas Cook-Insolvenz die zugesicherten Staatszahlungen überwiegend noch in diesem Jahr erhalten. Das hat das Bundesjustizministerium auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hin mitgeteilt. Dies soll über ein online-basiertes Verfahren abgewickelt werden, das den betroffenen Pauschalreisenden kostenlos zur Verfügung gestellt werden soll. Näheres konnte die Bundesregierung dazu aber noch nicht mitteilen.
Von der Zurich Versicherung hat der Großteil der Urlauber bereits ihren Anteil an der Versicherungssumme erhalten. Die noch übrigen Auszahlungen – teils handelt es sich dabei um komplexere, zu prüfende Fälle – sollen bis Juni erfolgen.