Menschen ohne Krankenversicherung und wie sie zu beraten sind

Etwa 80.000 Menschen hierzulande haben weder GKV noch PKV. Wie können Makler ihnen helfen, wieder Versicherungsschutz zu erlangen? Die Aussichten und Beratungsansätze sind jedenfalls nicht so schlecht, wie häufig angenommen.

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10:05 Uhr | 26. Mai | 2020
Etwa 80.000 Menschen hierzulande haben weder GKV noch PKV. Makler können ihnen helfen, wieder Versicherungsschutz zu erlangen - und dabei auch Geld verdienen.

Etwa 80.000 Menschen hierzulande haben weder GKV noch PKV. Makler können ihnen helfen, wieder Versicherungsschutz zu erlangen - und dabei auch Geld verdienen. Bild: Pixabay

„Der größte Fehler, den man machen kann, ist sich zu verstecken“, fasst es ein Sprecher des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) im Gespräch mit procontra zusammen. Denn anders als teilweise vermutet, spart der Verzicht auf eine Krankenversicherung kein Geld im Austausch gegen das Selbstzahlerrisiko im Krankheitsfall. Vielmehr werden für die Zeit ohne KV-Schutz Schulden aufgebaut, die letztendlich zurückgezahlt werden müssen. Die Grundlage dafür bildet die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht (seit dem 01.04.2007 gültig in der gesetzlichen und seit dem 01.01.2009 auch in der privaten Krankenversicherung).

Doch trotz dieser Pflicht gibt es schätzungsweise 80.000 nicht krankenversicherte Menschen in Deutschland. „Praktisch möglich ist dies allerdings, wenn sich der Nichtversicherte nicht bei einer gesetzlichen Kasse oder einer privaten Krankenversicherung anmeldet“, erklärt Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Mitversicherung über die Eltern endet oder sogar noch nie eine Krankenversicherung bestanden hat. Da sich Selbstständige und Freiberufler aus eigener Initiative heraus krankenversichern müssen, ist der Anteil der Nicht-Versicherten bei ihnen verhältnismäßig hoch.

Über die Gründe für die Nicht-Versicherung liegen keine Erhebungen vor. Eine wichtige Rolle würde, laut Widmaier, aber wohl spielen, dass die Beiträge aufgrund eines fehlenden oder unregelmäßigen Einkommens nicht gezahlt werden können.

Beitragsrückzahlung schreckt viele ab

Um wieder KV-Schutz zu erlangen, müssen sich die Betroffenen einfach bei der Krankenkasse oder dem PKV-Anbieter melden, bei dem sie zuletzt versichert waren – oder bei einer Krankenkasse ihrer Wahl, sofern bisher noch keine Versicherung bestand. Jedoch würden viele Menschen diesen Schritt scheuen, da sie die aufgelaufenen Beitragsschulden (maximal für 5 Jahre rückwirkend) in der Regel nicht auf einen Schlag begleichen können, glaubt man bei der Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH). In den vergangenen Wochen hatten sich, aus Sorge vor hohen Kosten in Folge einer Corona-Infektion, zunehmend Menschen ohne Krankenversicherungsschutz bei den Verbraucherschützern gemeldet.

Bei der VZHH kritisiert man, dass es kein Recht auf Ratenzahlung der geschuldeten Beiträge gebe. Es würde viele Betroffene abschrecken, dass sie erst alles auf einmal zurückzahlen müssten, eher für sie wieder Versicherungsschutz bestehe.

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Dieser Vorwurf sei aber nicht (ganz) korrekt, betont man beim PKV-Verband. Tatsächlich würden schon seit Jahren mehrere private Krankenversicherer ein freiwilliges Modell anbieten, das de facto Ratenrückzahlungen entspricht. „Der nun wieder Versicherte erhält dann auf seinen PKV-Beitrag einen Säumniszuschlag, durch den die Beitragsschuld über die Zeit abgetragen wird“, so der Verbandssprecher.

Auch finanzielle Unterstützung ist möglich. Wer etwa in den PKV-Basistarif zurückkehrt und seine Bedürftigkeit nachweist, kann eine Beitragsentlastung um 50 Prozent erhalten. Die andere Hälfte der monatlichen Kosten wird dann vom zuständigen Sozialträger übernommen. Auch für bedürftige GKV-Beitragsschuldner bestehen gemäß § 26 SGB II und § 32 SGB XII Ansprüche auf steuerfinanzierte Zuschüsse für die KV-Beiträge.

Wer als Makler einer nicht krankenversicherten Person eine neue private Krankenvollversicherung vermittelt, hat Anspruch auf die übliche Courtage. Laut dem PKV-Verband gelten hier keine Sonderregelungen. Für die Vermittlung in die GKV werden häufig nur knapp 100 Euro Provision gezahlt. Allerdings kann sich eine hilfreiche Beratung hier auch verzögert auszahlen, indem der GKV-Schutz zum Beispiel noch durch private Krankenzusatzversicherungen ergänzt wird. Wenn der Kunde finanziell wieder auf die Beine gekommen ist, sind außerdem auch Cross Selling-Effekte möglich.

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