Koppelprodukte: BdV beharrt auf Richtigkeit seiner Studie

Das ifa hatte dem BdV fachliche Fehler bei seinem Vergleich von Koppelprodukten mit separat abgeschlossenen SBU- und Rentenversicherungen vorgeworfen. Die Verbraucherschützer weisen die Kritik zurück. Makler können von dem öffentlichen Diskurs nur profitieren.

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11:11 Uhr | 02. November | 2022
Kommen beim Thema Koppelprodukte wohl nicht mehr auf einen gemeinsamen Nenner: Der BdV und das ifa. Bild: track5

Kommen beim Thema Koppelprodukte wohl nicht mehr auf einen gemeinsamen Nenner: Der BdV und das ifa. Bild: track5

Der Bund der Versicherten (BdV) weist angebliche fachliche Fehler in seiner Studie zu sogenannten Koppelprodukten zurück. Die Verbraucherschützer hatten in einem Vergleich von privaten Altersvorsorgetarifen mit BUZ und separat abgeschlossenen Renten- und BU-Versicherungen die Vor- und Nachteile beider Varianten herausgefiltert und das Fazit gezogen: Separate Produkte sind die bessere Wahl für die Kunden.

Kritik kam prompt vom Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa). Dieses hatte vor zwei Jahren selbst eine ähnliche Studie durchgeführt und war zu dem Schluss gekommen, dass Koppelprodukte in vielen Fällen sinnvoll sein können – abhängig von der individuellen Situation des Kunden. Das ifa hatte dem BdV vorgeworfen, bei den Koppelprodukten eine höhere Lebenserwartung für die Berechnungen zugrunde gelegt zu haben, damit die Rente aus diesem Produkt geringer ausfalle als bei den separaten Tarifen. Außerdem sei das Studiendesgin des BdV ungeeignet, weil darin die unterschiedlich bepreisten Tarife verschiedener Versicherer vermischt würden. Echte Vergleichbarkeit wäre stattdessen nur gegeben, wenn sowohl Koppelprodukte als auch separate Tarife allesamt aus einem Hause kämen, so wie in der ifa-Studie berücksichtigt.

Unterschiedliche Berechnungsgrundlagen?

Zwei Kritikpunkte, die man sich wiederum beim BdV nicht anheften lässt. Anders als vom ifa behauptet, habe man sehr wohl berücksichtigt, dass die zugrunde gelegte Lebenserwartung einer heute 27-jährigen Musterkundin (Rentenbezug erst in 40 Jahren ab heute) von der einer heute 67-Jährigen (Rentenbezug sofort) abweicht, erläuterte Studienautor Constantin Papaspyratos vom BdV auf procontra-Nachfrage.

So würde der „aktuell überschaubare“ Markt von Lebensversicherern, dessen Tarifauswahl den Modellvorgaben entspricht, in beiden Fällen Überschussrenten in vergleichbarer Höhe ausweisen. Zum Teil, so Papaspyratos, würden Unternehmen zwar auch einen geringfügig höheren Rentenfaktor für die in 40 Jahren beginnenden Renten ausweisen, wodurch diese pro 10.000 Euro Kapital geringer ausfielen. Das sei aber nur in wenigen Fällen zutreffend und im Ergebnis sehr gering. Zur Veranschaulichung nannte der BdV-Mann einen Altersrentenfaktor inklusive Überschüsse von 37 für die in 40 Jahren beginnende Rente (270 Euro monatliche Rente pro 10.000 Euro Kapital) und einen Faktor von 36 für die Sofortrente (278 Euro).

Gemessen an den Aussagen des BdV ist der Vorwurf des ifa also theoretisch zutreffend, aber nicht praxistauglich und in seiner Auswirkung unerheblich.

Vergleichbarkeit nur beim selben Anbeter möglich?

Den Vorwurf der Unvergleichbarkeit durch Tarife verschiedener Anbieter erachten die Verbraucherschützer ebenfalls als unzutreffend. Zwar habe das ifa in seiner eigenen Studie Koppelprodukte und separate Tarife von ein- und demselben Lebensversicherer betrachtet. Jedoch würden sich auch hier die SBU- und die BUZ-Tarife in ihren enthaltenen Leistungen und folglich auch in ihrer Bepreisung unterscheiden. Das ifa sei also nicht anders vorgegangen als der BdV. Zumal letzterer herausstellt, dass eine anbieterunabhängige Beratung, zum Beispiel durch einen Makler, wichtig sei, um den am besten geeigneten Versicherungsschutz zu finden.

Letzten Endes sollten Makler, sofern der Abschluss eines Koppelprodukts im Raum steht, selbst abwägen, welche Tarifkombination für ihre Kunden am besten geeignet ist. Den BdV-Aspekt, dass Koppelprodukte die Kunden verstärkt an einen Versicherer binden würden, sollte man dabei nicht außer Acht lassen. Andererseits sind Renten- und BU-Versicherungen auch keine Produkte, die man alle paar Jahre aufs Neue abschließen sollte.