DriveNow: Wenn Niederschlag zur groben Fahrlässigkeit wird

Ein Mann blieb wegen heftiger Regenfälle mit einem Wagen des Carsharing-Unternehmens DriveNow liegen. Den später diagnostizierten Motorschaden sollte er in voller Höhe übernehmen.

14:03 Uhr | 18. März | 2019
DriveNow Motorschaden Niederschlag

Wann wird Niederschlag zur groben Fahrlässigkeit? Diese Frage musste sich das Landgericht Berlin stellen. Bild: CHOKCHAI POOMICHAIYA

Im Juni 2017 kam es in Berlin zu unwetterartigen Regenfällen. Da kein Taxi verfügbar war, wollte ein Mann mit seiner Begleitung das Angebot des Carsharing-Unternehmens DriveNow in Anspruch nehmen. Mit dem gemieteten Wagen kam er allerdings nicht weit, da der Niederschlag bereits zu stark geworden war. Er entschloss sich zu wenden. Als er wieder auf dem Trockenen war, gab der Pkw den Geist auf. Die daraufhin verständigte Mitarbeiterin des Unternehmens riet ihm, das Fahrzeug stehen zu lassen.

Im Dezember 2017 erhielt der Mann eine Zahlungsaufforderung von DriveNow. Der von ihm benutzte Wagen hatte einen Motorschaden, wie ein Gutachten ergab. Die daraus resultierenden Kosten in Höhe von 13.000 Euro müsse er übernehmen, so das Unternehmen. „Nach intensiver Prüfung dieses Falls bewertet DriveNow das Verschulden des Fahrers für grob fahrlässig. Unstreitig befuhr unser Kunde für ihn erkennbar eine überschwemmte Straße. Das Schadensbild lässt darauf schließen, dass das Wasser annähernd kniehoch gewesen sein muss. Der Wasserschaden unterfällt nicht der vertraglichen Haftungsfreistellung“, heißt in dem DriveNow-Schreiben, aus dem die Berliner Tageszeitung B.Z. zitiert.

Der Fall landete vor dem Berliner Landgericht (Az. 65 O 72/18). In dem Ende Februar gefällten Urteil, gaben die Richter dem Mann recht. Es handle sich bei dem Vorfall nicht um einen Betriebsschaden, sondern einen Unfall. Entscheidend sei hierbei die Einwirkung von außen gewesen, so die Richter.

Der Anwalt des Mannes, Til Win, sprach gegenüber der B.Z. von „einer guten Klarstellung. Mir ist kein ähnliches Urteil gegen DriveNow bekannt. Der Versicherungsschutz geht weiter, als das Unternehmen seinen Kunden zugestehen möchte. Ich hoffe, dass DriveNow seine Kundenpolitik jetzt überdenkt“, so der Jurist.