Duschen Sie regelmäßig? Gefährlich! Geht uns aber allen so. Die neueste Rechtsprechung des BGH betrifft jeden Bürger oder Betreiber einer entsprechenden Einrichtung im Land. Meist schleichend kommt es zu einer Undichtigkeit an Silikonverfugungen. Man muss recht sorgfältig hinterher sein, um zu gewährleisten, dass die sogenannte Wartungsfuge regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf auch erneuert wird – wer macht das schon?
Das Dumme ist: wenn sich der Schaden an umliegenden Wandbereichen zeigt, ist meist der Aufbau rund herum bereits lange Zeit durchnässt und massiv geschädigt. Seit vielen Jahren ergeht uneinheitliche Rechtsprechung zur Frage, ob der Wasseraustritt durch mangelhafte Silikonfugen als Leitungswasserschaden im klassischen Sinne gedeckt ist oder nicht. Logisch, dass damit auch die Regulierungspraxen der Versicherer uneinheitlich waren oder sich gar auch mal veränderten. Ergebnis: Spannung und Diskussionen im Markt.
Die schlechte Combined Ratio im Gebäudeschadenbereich hatte Handlungsdruck zur Folge, so entstanden neue Produktlinien mit explizitem Deckungseinschluss für Fugenschäden. Probleme bestanden weiterhin bei Altverträgen und boten Futter für das Klischee: „Typisch Versicherung – kassiert, zahlt aber nicht wenn´s drauf ankommt“. Ich kann die Urteilsbegründung des BGH zwar nachvollziehen, glaube jedoch, dass die meisten Kunden davon ausgingen, dass ein solcher Schaden auch ohne Zusatzklausel als Leitungswasserschaden gedeckt ist: „Wozu bin ich dann versichert?“ In diesen Fällen habe ich tatsächlich Verständnis für diese Rückfrage.
Insofern bin ich froh und dankbar über das eindeutige BGH-Urteil vom 20.10.2021 (IV ZR 236/20) und gehe davon aus, dass mit nun großem Beratungsbedarf zum Thema sukzessive zunehmend Versicherungsschutz für Fugenschäden eingekauft werden wird. Ich glaube, dass mit besserer Aufklärung unserer Kunden und Abdeckung des Risikos weniger überraschende Deckungsablehnungen im „moment of truth“ erfolgen werden. Das Potential für Kundenenttäuschung sinkt: weniger Risiko für Schaden unseres Branchenimages. Darüber freue ich mich und möchte Sie als Leser ermuntern, direkt morgen mit dem expliziten Einschluss der Fugenschäden zu beginnen, denn diese kosten Jahr für Jahr viele Millionen Euro – ob versichert oder nicht.
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