Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sollte die Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV) vor allem bei kleinen- und mittelständischen Unternehmen (KMU) ausgebaut werden.
Doch die bisherigen Entwicklungen überzeugen die Politik nicht. „Wir haben die Möglichkeiten, betriebliche Altersversorgung (bAV) über Tarifverträge zu organisieren, in der vergangenen Legislaturperiode deutlich verbessert. Gerade Geringverdiener könnten davon profitieren“, wird Ralf Kapschack, der rentenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Handelsblatt zitiert. Doch die neugeschaffenen Möglichkeiten würden noch nicht wie erhofft genutzt. „Wenn sich die Unternehmen nicht freiwillig stärker engagieren, werden wir sie dazu verpflichten müssen,“ so Kapschack.
Ganz ähnlich sieht es auch Markus Kurth, Rentenexperte der Grünen. Er tritt dafür ein, dass Mitarbeiter automatisch vom Arbeitgeber über eine Betriebsrente abgesichert werden, wenn sie nicht widersprechen.
Vereinbaren Gewerkschaften und Arbeitgeber entsprechende Regelungen, wäre ein solches Obligatorium im Rahmen des Sozialpartnermodells möglich. Doch bisher sind entsprechende Vereinbarungen nicht in Sicht. Ein möglicher Grund: Viele der kleinen- und mittelständischen Unternehmen (KMU) sind nicht tarifgebunden und fühlen sich deshalb nicht angesprochen. Allerdings können nicht tarifgebundene Arbeitgeber mit Arbeitnehmern vereinbaren, dass der Tarifvertrag angewendet wird. Dem muss jedoch die Versorgungseinrichtung zustimmen. Nicht auszuschließen, dass KMU in diesem Zusammenhang bürokratischen Aufwand befürchten. Dem ist aber entgegenzuhalten, dass die Tarifvertragsparteien nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht den Zugang zur durchführenden Versorgungseinrichtung verwehren sollen. Es bleibt also viel Aufklärungsbedarf in Sachen BRSG – und wenig Zeit, um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) so zu stärken, dass Grüne und SPD von ihren Plänen zur „Zwangs-bAV“ abrücken.