Laut Rentenpaket II sollen Selbstständige, die noch keine Altersvorsorge getroffen haben, verpflichtet werden, das zu ändern (procontra berichtete). Verbände und Sachverständige hatten sich in Anhörungen des zuständigen Ausschusses deutlich für eine solche Pflicht ausgesprochen.
Nun drückt Bundesarbeitsminister Heil aufs Tempo und kündigte am Wochenende an, Ende des Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nach Angaben des Ministers hätten etwa drei Millionen Selbstständige und Freiberufler noch keine Altersvorsorge für sich abgeschlossen. Dass diese Selbstständigen einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind, hatte u.a. der Sozialbeirat des Bundestags mehrfach kritisiert. Dessen Vorsitzender, Gert Wagner, begrüßte das Vorhaben und wies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf hin, dass eine solche Pflicht einzig im Interesse der Selbstständigen liege. Er versuchte so, den Einwand, die Pflicht solle langfristig eine bessere Finanzierung der Rentenkasse ermöglichen, zu entkräften: „Denn den Beiträgen, die Selbstständige einzahlen, stehen später Rentenausgaben gegenüber.“
Entgegen früherer Pläne ist allerdings eine Pflicht, in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen zu müssen, vom Tisch. So sollen nun Wahlmöglichkeiten für Selbstständige geschaffen werden. Die Pflicht zur Altersvorsorge kann dann auch durch Abschluss einer „Rürup-Rente“ oder durch Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk erfüllt werden.
Die Pläne wurden fraktionsübergreifend begrüßt. Doch beinahe jede Fraktion will eigene Detailvorschläge umgesetzt wissen:
Ursprünglich wollte Heil einen entsprechenden Gesetzentwurf zu Beginn des Jahres vorlegen. Diesen Zeitplan hat Heil verschoben, um sich der Arbeit an der Grundrente zu widmen. Hierfür will der Minister bis Ende Mai einen Gesetzentwurf fertigstellen.