Einbruch in Gelsenkirchen

Sparkassen-Schließfächer: Erste Entschädigungen für Einbruchsopfer

Der Einbruch in der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer hatte für viel Aufregung gesorgt, vor allem, weil nicht klar war, welche Beträge von den Versicherungen gedeckt sind. Jetzt fließen die ersten Zahlungen.

Sicherheitspersonal steht am Eingang zur Servicestelle für betroffene Schließfachkunden.

Sicherheitspersonal steht am Eingang zur Servicestelle für betroffene Schließfachkunden. | Quelle: picture alliance/dpa | Christoph Reichwein

Rund drei Monate nach dem spektakulären Einbruch in die Filiale der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer kommt Bewegung in die Schadenregulierung – allerdings mit deutlichen Unterschieden zwischen den Betroffenen. Wie der WDR berichtet können erste Opfer des Diebstahls sich über Entschädigungen freuen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann aus Datteln wurden für elf Mandanten rund 250.000 Euro erstattet. Das entspricht im Schnitt etwas mehr als 22.000 Euro pro Fall. Grundlage der Regulierung: die Außenversicherung innerhalb der Hausratpolice, die – je nach Vertragsgestaltung – auch Wertsachen in Bankschließfächern abdeckt, vor allem in den Premium-Tarifen. Möglich wäre zudem eine Abdeckung über eine separate Schließfach-Versicherung.

Wie procontra bereits berichtete, war zunächst unklar, in welcher Höhe die Opfer des Einbruchs entschädigt werden. Denn anders als viele Kunden vermutet haben könnten, besteht in vielen Fällen nur eine sogenannte Grundsicherung. Versichert ist in diesen Fällen nur ein festgelegter Betrag, der von Institut zu Institut unterschiedlich ist. Im Fall der Gelsenkirchener Sparkasse betrug dieser 10.300 Euro.

Beweislast und Policenstruktur

Entscheidend für die Leistungsprüfung war laut Kuhlmann die lückenlose Dokumentation der eingelagerten Werte. „Die Zahlungen der Hausratversicherung haben aber nichts mit den Schließfachversicherungen der Sparkasse zu tun“, stellt der Anwalt in dem WDR-Bericht klar. Auch andere Kanzleien melden erste Erfolge: Die Rechtsanwälte Ralf Buerger und Christian Dreier aus Hagen konnten für einen Mandanten rund 20.000 Euro durchsetzen. „Unser Mandant war außer sich vor Freude“, berichtet Fachanwalt Dreier. Doch viele der rund 3.000 Geschädigten verfügen über keine passende Hausratversicherung mit entsprechender Außenversicherungskomponente. Für sie bleibt die Situation angespannt.

Zum Hintergrund

Über die Weihnachtstage hatten sich bislang unbekannte Täter womöglich über Tage unbemerkt mit einem Spezialbohrer Zugang zum Tresorraum der Bank verschafft und anschließend mehr als 3.000 Schließfächer leergeräumt. Die Nachrichtenagentur dpa berichtete, dass die Täter dabei mehr als 100 Millionen Euro erbeutet haben könnten – in manchen Schließfächern sollen sich hohe sechsstellige Beträge befunden haben.

long story short

Nach dem Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Geschädigte über ihre Hausratversicherung Entschädigungen – im Schnitt rund 22.000 Euro, wie Anwalt Daniel Kuhlmann berichtet. Voraussetzung ist eine passende Außenversicherung und der Nachweis der gelagerten Werte. Viele Betroffene gehen jedoch leer aus und prüfen Klagen gegen die Sparkasse. Erste Verfahren laufen bereits am Landgericht Essen.