Bankeinbruch in Gelsenkirchen

Millionenraub und Haftungsfrage: Trägt die Bank die Verantwortung?

Über 100 Millionen Euro könnten Einbrecher nach einem spektakulären Coup aus einer Sparkasse in Gelsenkirchen erbeutet haben. Viele Kunden drohen auf einem Großteil des Schadens sitzen zu bleiben - doch einige scheinen sich dagegen nun zur Wehr setzen zu wollen.

Polizisten stehen vor einer Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen

Einsatzkräfte der Polizei stehen vor der Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-Buer. Nach dem Einbruch in den Tresorraum der Bank forderten zahlreiche besorgte Kunden Informationen. | Quelle: picture alliance/dpa | Christoph Reichwein

Ein Schaden von über 100 Millionen Euro? Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen-Buer stellt sich nun die Frage, ob die betroffene Sparkasse ihre Kunden für den entstandenen Schaden entschädigen muss.

Über die Weihnachtstage hatten sich bislang unbekannte Täter womöglich über Tage unbemerkt mit einem Spezialbohrer Zugang zum Tresorraum der Bank verschafft und anschließend mehr als 3.000 Schließfächer leergeräumt. Die Nachrichtenagentur dpa berichtete, dass die Täter dabei mehr als 100 Millionen Euro erbeutet haben könnten – in manchen Schließfächern sollen sich hohe sechsstellige Beträge befunden haben.

Nur Grundsicherung bei Schließfächern

Auf dem entstandenen Schaden könnten die betroffenen Kunden dabei größtenteils sitzen bleiben. Denn anders als viele Kunden vermutet haben könnten, besteht in vielen Fällen nur eine sogenannte Grundsicherung. Versichert ist in diesen Fällen nur ein festgelegter Betrag, der von Institut zu Institut unterschiedlich ist. Im Fall der Gelsenkirchener Sparkasse betrug dieser 10.300 Euro.

Wer höherwertige Gegenstände oder größere Bargeld-Bestände in seinem Schließfach lagert, muss diese zusätzlich absichern. „Gegebenenfalls kann eine zusätzliche Schließfachversicherung oder eine Erweiterung der Hausratversicherung sinnvoll sein“, rät der Deutsche Sparkassen- und Giroverband auf seiner Homepage.

Bei der Gelsenkirchener Sparkasse hat sich aber offenbar nur ein Bruchteil der Kunden für den entsprechenden Zusatzschutz entschieden. Die Bank informiert auf ihrer Webseite darüber, dass mehr als 100 Schließfachinhaber eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen haben. Möglich ist zudem, dass weitere Kunden höhere Verträge über ihre Hausratversicherung abgesichert haben – allerdings enthalten diese in der Regel bestimmte Sublimits für Schmuck, Wertgegenstände sowie Bargeld.

Diese Betroffenen stehen jedoch vor der Herausforderung, gegenüber der Versicherung den Inhalt des Schließfachs nachweisen zu können. Eine entsprechende regelmäßige Dokumentation über Fotos/ Videos, Kaufbelege und Zeugen ist aus diesem Grunde für die Kunden von Bankschließfächern ratsam.

Kunden wollen sich juristisch zur Wehr setzen

Doch offenbar wollen sich einige der betroffenen Kunden nun juristisch gegen die Bank zur Wehr setzen. So berichtet unter anderem die Rechtsanwaltskanzlei Kuhlmann aus Datteln, von zahlreichen Mandanten beauftragt worden zu sein, rechtliche Schritte gegen die Sparkasse einzuleiten.

„Juristisch haften Banken dann, wenn ihnen Verstöße gegen Sicherungspflichten, dem sogenannten Gebot der tresormäßigen Sicherung, nachgewiesen werden können“, informiert die Kanzlei auf ihrer Homepage. Vereinfach gesagt: Wenn die Sicherheitsvorkehrungen der Bank unter dem Branchenstandard lagen, muss sie unter Umständen für den gesamten Inhalt des Schließfachs haften.

Ob die Bank im vorliegenden Fall sicherheitstechnisch dem Branchenstandard entsprochen hat, daran hat die Dattelner Kanzlei Zweifel. So habe es nach Informationen der Kanzlei weder Bewegungs- noch Erschütterungsmelder gegeben. Auch auf einen Feueralarm sei nicht reagiert worden. „Dies spricht für Verstöße gegen Sorgfaltspflichten“, so die Kanzlei.

Die Sparkasse widerspricht jedoch. In der „Westfälischen Allgemeinen Zeitung“ erklärte eine Sprecherin der Bank, dass sich die Sicherheitstechnik auf dem neuesten Stand befunden habe. Den Sorgfalts- und Obhutspflichten sei die Bank „jederzeit nachgekommen“.

Der Bankraub von Gelsenkirchen könnte also ein juristisches Nachspiel haben. Ein politisches hat er auf jeden Fall. So hat die SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag eine Sondersitzung des Innenausschusses beantragt. In dieser soll es neben dem aktuellen Stand der Ermittlungen auch „um mögliche sicherheitsrelevante Schlussfolgerungen“ gehen.

Long Story short

Nach dem Einbruch in eine Sparkassen-Filiale in Gelsenkirchen, bei dem Täter mutmaßlich über 100 Millionen Euro aus mehr als 3.000 Schließfächern entwendeten, könnten viele Kunden auf ihrem Schaden sitzen bleiben, da Schließfächer oft nur geringfügig grundversichert sind.

Ob die Sparkasse dennoch haftet, hängt davon ab, ob ihr Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen nachgewiesen werden können – genau darüber dürfte nun juristisch gestritten werden.