Der Solar-Boom in Deutschland hält an. Nicht nur große Photovoltaik-Anlagen gehen vermehrt ans Netz, sondern auch immer mehr Mini-Solaranlagen zieren Häuserfassaden. Mehr als 1,2 Millionen solcher Balkonkraftwerke sind bereits in Betrieb – Tendenz steigend. Gleichzeitig fehlt vielen Besitzern das Wissen darüber, wie sie die Anlagen richtig absichern können. Genau hier liegt ein großes Beratungspotenzial für Vermittler.
Wissenslücken beim Versicherungsschutz
Denn in vielen Fällen sind die nötigen Absicherungen bereits vorhanden – allerdings oft ohne dass Kunden davon wissen. Moderne Hausratversicherungen decken Balkonkraftwerke in der Regel automatisch mit ab. Bei älteren Verträgen hingegen lohnt sich eine Überprüfung, da diese häufig noch nicht an die neuen Bedingungen angepasst sind. Darauf weist „Die Versicherer“, das Verbraucherportal des GDV, hin.
Makler können hier gezielt Mehrwert schaffen, indem sie bestehende Policen prüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Mit einer Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert.
Sofern eine Reparatur möglich ist, übernimmt die Police die Kosten dafür. Ansonsten zahlt sie den Neuwert des beschädigten oder zerstörten Hausrats. Achtung: Im Fall von Balkonkraftwerken kann die Entschädigungsleistung je Versicherungsfall auf eine bestimmte Summe begrenzt sein. Die Höhe variiert je nach Anbieter.
Für einen Rund-um-Schutz ist laut „Die Versicherer“ außerdem eine private Haftpflichtversicherung essenziell. Sie deckt fremde Personen- oder Sachschäden ab, die durch das Balkonkraftwerk selbst entstehen.
Anmeldung nicht vergessen: Pflichten für Betreiber
Was viele Verbraucher auch nicht wissen: Balkonkraftwerke bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung sind genehmigungsfrei, aber anzeigenpflichtig. Sie müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Ansonsten drohen Bußgelder. Mit der Eintragung in das Register erhält automatisch auch der Netzbetreiber eine Benachrichtigung, eine separate Anmeldung bei ihm ist nicht erforderlich.
Für Mieter ist die Installation eines Balkonkraftwerks in der Regel außerdem zustimmungspflichtig. Sofern sich keine entsprechende Regelung im Mietvertrag findet, sollten sollten sie daher auf ihren Vermieter zugehen und sich die Erlaubnis einholen. Ähnliches gilt für Eigentümergemeinschaften.
Das Thema Balkonkraftwerke eignet sich alles in allem ideal als Türöffner für Beratungsgespräche. Es verbindet einen aktuellen Trend mit konkretem Absicherungsbedarf – und ermöglicht es Maklern, Kompetenz zu zeigen, Verträge zu optimieren und die Kundenbindung nachhaltig zu stärken.
Long story short
Versicherungsschutz oft vorhanden – aber vielen unbekannt:
In modernen Hausratversicherungen sind Balkonkraftwerke meist automatisch mitversichert. Viele Kunden wissen jedoch gar nicht, dass ihr Schutz bereits besteht.Ältere Policen bergen Lücken und sollten geprüft werden:
Ältere Verträge berücksichtigen diese Anlagen häufig nicht. Eine Aktualisierung kann daher notwendig sein, zudem sind Entschädigungsgrenzen je nach Anbieter möglich.Haftpflicht und gesetzliche Pflichten nicht vergessen:
Eine private Haftpflichtversicherung ist wichtig, um Schäden an Dritten abzudecken. Zusätzlich müssen Balkonkraftwerke innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister gemeldet werden – sonst drohen Bußgelder.
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