München ist dieser Tage verstärkt im Fokus geschädigter P&R-Anleger. Zum einen ergingen vor dem Landgericht die ersten Urteile gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer bzw. deren Rechtsnachfolger. Zum anderen stand ein Prüftermin für die angemeldeten Forderungen an.
Erste Urteile gegen Geschäftsführer
Insgesamt wurden vom Landgericht München (I, II) fünf Urteile gegen zwei ehemalige Geschäftsführer der P&R-Gesellschaften gefällt. Bei den Klägern handelt es sich um P&R-Anleger, die direkte Kauf- und Verwaltungsverträge mit P&R-Gesellschaften abgeschlossen hatten. Sie machten Schadensersatz und Feststellungsanträge gegen die ehemaligen Geschäftsführer der insolventen P&R-Gesellschaften geltend. Die drei urteilenden Kammern der Landgerichte sahen es als erwiesen an, dass die Geschäftsführer nicht bloß frühzeitig Kenntnis von dem Betrugssystem bei P&R gehabt hatten, sondern dies auch aktiv unterstützten. Die Beklagten wurden in den verschiedenen Verfahren zu Schadenersatzzahlungen i.H.v. 135.000 Euro verurteilt.
Die Urteile (noch nicht rechtskräftig) wurden von der Kanzlei Schiller & Gloistein Rechtsanwälte erwirkt. Sie erstritt auch das erste Urteil gegen einen Vermittler im P&R-Anlegerskandal. Die Kanzlei misst den Urteilen „bahnbrechende Bedeutung“ zu. Der Weg für Verfahren gegen weitere Drahtzieher sei damit frei. In den Fokus würden nun die Wirtschaftsprüfer und Hintermänner der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. Rücken, teilte die Kanzlei mit. Die Gerichte verpflichteten die Beklagten zudem, die Kläger von möglichen Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter freizustellen.
Ob es allerdings überhaupt zu solchen Rückforderungen kommt, sei nicht absehbar, so der Insolvenzverwalter gegenüber procontra. Auch die Insolvenzverwalter verfolgen Ansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer und Berater. Doch mit einer nennenswerten Erhöhung der Quote sei dadurch nicht zu rechnen.
Insolvenzverfahren gegen P&R: Forderungsprüfung
Für den Insolvenzverwalter standen dieser Tage die Prüfungstermine für die angemeldeten Forderungen am Amtsgericht München an. Dabei konnten über alle Verfahren hinweg rund 80.000 Forderungen der Anleger geprüft und festgestellt werden. „Diese Zahl ist jedoch nur eine Momentaufnahme. Es liegen uns weitere Vergleichsvereinbarungen vor, die noch erfasst und geprüft werden müssen. Darüber hinaus werden wir bis Ende des Jahres voraussichtlich nochmals insgesamt 1.500 Vereinbarungen an Anleger verschicken, die bislang - etwa in Erbfällen - noch nicht versandt werden konnten. Auch im kommenden Jahr werden weiter Vereinbarungen erstellt werden“, so Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.
Das Amtsgericht München vertagte die Prüfungstermine für bislang noch nicht eingereichte oder verarbeitete Vergleichsvereinbarungen auf den 18. Juni 2020.
Zuversichtlich zeigte sich der Insolvenzverwalter mit Blick auf die planmäßige Verwertung der vorhandenen Container. Allein bis Ende 2019 werde man mehr als 250 Millionen Euro dadurch einnehmen.