Über OIF und Riester
In den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres haben sich deutlich mehr Verbraucher an die Ombudsstelle für Investmentfonds gewandt als im Vorjahreszeitraum. So gingen dort bis Ende September 142 Verbraucheranfragen und -beschwerden ein. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 waren es nur 104 gewesen – ein Anstieg um 37 Prozent. Damit zählte die Stelle schon nach neun Monaten mehr Fälle als im gesamten Jahr 2023 (132).
Laut aktuellem Quartalsbericht ging es bei der Hälfte der Fälle um Fragen zu Bewertung von offenen Immobilienfonds (OIF). Als weiterer großer Teil betraf jede vierte Meldung das Thema Kostenklauseln in Riesterverträgen. Hierzu hatte der BGH vor einem Jahr ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gefällt. Über weitere Einzelheiten zur ihrer Beschwerdestatistik wird die Ombudsstelle für Investmentfonds in ihren Tätigkeits- und Jahresberichten im neuen Jahr informieren.
Die Stelle wurde vom Fondsverband BVI initiiert und ist seit 2011 aktiv. Sie bearbeitet schwerpunktmäßig Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und BVI-Mitgliedern über offene und geschlossene Fonds, Altersvorsorgeverträge auf Fondsbasis und das Depotgeschäft. Im Jahr 2017 wurde sie vom Bundesamt für Justiz als private Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich anerkannt.