DSGVO: Verstoß mit 15 Mio. Euro geahndet

Verstöße gegen die DSGVO sind kein „Kavaliersdelikt“. Wie heftig Strafen ausfallen können, zeigt ein Fall der Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen SE.

09:11 Uhr | 06. November | 2019
DSGVO Datenschutz Bußgeld DeutscheWohnen

Verstöße gegen die DSGVO können heftige Folgen haben. Bild: istockphoto.com / #Urban-Photographer

Die Einführung der DSGVO sorgte für viel Aufregung. Rechtsanwalt Norman Wirth bezeichnete die Zeit der Einführung als die hektischste und unberechenbarste Zeit seiner juristischen Laufbahn.

Und schließlich errechnete der AfW, dass die Umsetzung der DSGVO durchschnittlich 34 Stunden pro Makler gekostet habe. In Summe für alle registrierten Makler wären das knapp 1,5 Millionen Arbeitsstunden für die DSGVO-Umsetzung.

DSGVO-Verstoß: 14,5 Mio. Euro Bußgeld

Dass Verstöße gegen die DSGVO alles andere als ein „Kavaliersdelikt“ sind, zeigt eine Entscheidung der Berliner Datenschutzbeauftragten. Sie verhängte ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Deutsche Wohnen SE.

Hintergrund ist, dass die Aufsichtsbehörde bei Vor-Ort-Prüfterminen im Juni 2017 und im März 2019 feststellte, dass das Unternehmen ein Archivsystem verwendete, das keine Möglichkeit vorsah, nicht mehr benötigte Daten zu löschen. Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge wurden über Jahre aufgehoben, ohne dass diese noch dem Zweck ihrer ursprünglichen Erhebung dienten.

Die Datenschutzbeauftrage des Landes Berlin, Maja Smoltczyk, dazu: „Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig. Die Brisanz solcher Missstände wird uns leider immer erst dann deutlich vor Augen geführt, wenn es, etwa durch Cyberangriffe, zu missbräuchlichen Zugriffen auf die massenhaft gehorteten Daten gekommen ist. Aber auch ohne solch schwerwiegende Folgen haben wir es hierbei mit einem eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze des Datenschutzes zu tun, die die Betroffenen genau vor solchen Risiken schützen sollen. Es ist erfreulich, dass der Gesetzgeber mit der Datenschutz-Grundverordnung die Möglichkeit eingeführt hat, solche strukturellen Mängel zu sanktionieren, bevor es zum Daten-GAU kommt. Ich empfehle allen datenverarbeitenden Stellen, ihre Datenarchivierung auf Vereinbarkeit mit der DSGVO zu überprüfen.“

Neben der Sanktionierung dieses strukturellen Verstoßes verhängte die Berliner Datenschutzbeauftragte gegen das Unternehmen noch weitere Bußgelder zwischen 6.000 – 17.000 Euro wegen der unzulässigen Speicherung personenbezogener Daten von Mieterinnen und Mietern in 15 konkreten Einzelfällen. Die Bußgeldentscheidung ist bisher nicht rechtskräftig. Die Deutsche Wohnen SE teilt die rechtliche Auffassung der Berliner Datenschutzbeauftragten nicht und wird gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen, teilte das Unternehmen mit.