Neue Mofa- und E-Scooterversicherung

Was Makler jetzt wissen müssen

Ab 1. März 2024 dürfen Besitzer von E-Scootern, Mofas und Mopeds nur noch mit blauen Nummernschildern unterwegs sein. Die Kennzeichen gibt es bei Vermittlern, Agenturen und direkt bei den Versicherern.

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14:02 Uhr | 08. Februar | 2024
Scooter

Wer im März weiter mit alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich zum einen strafbar.

| Quelle: zodebala

Der 1. März sollte bei Besitzern von Mofas, Mopeds und E-Scootern gesetzt sein: Denn dann steht turnusgemäß der Kennzeichenwechsel an. In diesem Jahr dürfen ab dem Stichtag die zweirädrigen Gefährte nur noch mit blauen Kennzeichen unterwegs sein, die schwarzen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. 

Wer im März weiter mit alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich zum einen strafbar. „Und ist nicht versichert“, warnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) deutlich.  

Anders als Pkw müssen Mofas, Mopeds und E-Scooter für den Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden. Eine Betriebserlaubnis und ein gültiges Versicherungs-Kennzeichen oder eine Versicherungs-Plakette reichen. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr zum 1. März zwischen schwarz, blau und grün. Die neuen blauen Kennzeichen sind direkt bei Vermittlern, in den Versicherungsagenten oder auch bei den Kfz-Versicherern erhältlich. 

Deutlich mehr Schäden und viele Diebstähle  

Der GDV zählte im Jahr 2022 – die Zahlen für 2023 hat der Verband noch nicht veröffentlicht – rund 2,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, ein Zuwachs von fast 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Mit ihnen wurden rund 21.000 Haftpflichtschäden verursacht, ein Plus von 18 Prozent gegenüber 2021. Die Gesamtkosten schnellten nach GDV-Angaben in der Folge um 24 Prozent auf rund 85 Millionen Euro in die Höhe. Doch nicht nur der deutliche Anstieg der Haftpflichtschäden, sondern auch die allgemeine Schadeninflation dürfte mit dazu beigetragen haben, dass die Versicherer für einen Schaden im Schnitt erstmals mehr als 4.000 Euro aufwenden mussten.  

Gestohlen wurden 2022 knapp 6.900 kaskoversicherte Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, E-Scooter machen mit 4.100 hier den Großteil aus. Im Vergleich zu anderen Fahrzeugklassen verschwinden die E-Scooter deutlich häufiger: Von 10.000 dieser Fahrzeuge wurden 245 entwendet, bei Pkw lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 3 von 10.000 Fahrzeugen. 

Welche Fahrzeuge benötigen das blaue Kennzeichen? 

Die blauen Kennzeichen gibt es in den zwei Maßen 13,0 x 10,1 Zentimeter und 6,7 x 5,5 Zentimeter. Ersteres benötigen:  

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. 

  • Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h. 

  • Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern. 

  • E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind. 

  • Motorisierte Krankenfahrstühle. 

  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 1. März1992 versichert waren. 

 

Die kleinere Versicherungsplakette ist hingegen bei E-Scootern oder Segways Pflicht, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.