Cannabis-Gesetz kommt

Versicherer fordern schnelle Regeln für Kiffen am Steuer

Die Versicherer fordern die Bundesregierung auf, zum 1. April klare Regeln für den Cannabis-Konsum im Straßenverkehr zu schaffen. Aktuell drohen Autofahrern trotz der Legalisierung bei kleinsten Mengen THC Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg.

Author_image
12:03 Uhr | 22. März | 2024
Autofahrer mit grünem Gehirn

Die Versicherer fordern schnelles Handeln bezüglich Regelungen für Cannabis im Straßenverkehr.

| Quelle: Planet Flem

Ab dem 1. April tritt die Legalisierung von Cannabis in Deutschland tatsächlich in Kraft. Der Bundesrat hat dem umstrittenen Gesetz am Freitag zugestimmt, so dass der Konsum sowie in begrenzter Menge Besitz und Anbau der Droge erlaubt. Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, der den Gesetzgebungsprozess noch verzögert hätte, gab es keine Mehrheit.

Die Versicherer vermissen klare Regeln für das Autofahren unter THC-Einfluss und entsprechende Grenzwerte. „Wir brauchen idealerweise mit der Legalisierung am 1. April einen THC-Grenzwert, der gelegentlich kiffende, aber fahrtaugliche Autofahrer nicht kriminalisiert“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.

Wer mit THC im Blut einen Unfall verursacht, riskiert auch nach der Legalisierung seinen Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt dann zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nimmt den Unfallverursacher aber in Regress. Die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen, unter Umständen sogar vollständig versagen.

Aktuell drohen Autofahrern trotz der Legalisierung Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg, sobald bei ihnen kleinste Mengen des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blut nachgewiesen werden. Das Problem: THC wird im Körper viel langsamer und anders abgebaut als Alkohol – und kann daher regelmäßig auch dann noch im Blut nachweisbar sein, wenn die berauschende Wirkung längst vorbei ist. „Wer abends etwas Alkohol trinkt, kann in der Regel am nächsten Morgen wieder Autofahren. Wer abends einen Joint raucht, kann auch nach 10 bis 12 Stunden gegen geltendes Recht verstoßen“, so Asmussen. Er plädiert daher für einen THC-Grenzwert, der in etwa der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol entspricht.

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Von Juli an sollen Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb der Droge erlaubt werden.