Die Anzahl der Wohnungen entscheidet über die Versicherungen
Ein gebrochenes Wasserrohr, das ausgetretene Leitungswasser lässt den frisch geschliffenen Dielenboden aufquellen und Wochen später bilden sich Schimmelpilze. Der Gebäudeversicherer ist von dem Schaden in Kenntnis gesetzt, trotzdem folgt am Ende ein böses Erwachen: Die im Versicherungsvertrag angegebene Deckungssumme war zu gering angesetzt, nicht einmal die Hälfte des Schadens wird reguliert. „Eine falsche Versicherungssumme ist der häufigste Fallstrick, über den Vermieter im Schadenfall stolpern“, sagt Versicherungsmakler Holger Schnittker, der sich auf die Beratung von Vermietern spezialisiert hat. Er empfiehlt deshalb, das Thema Deckungssumme in der Beratung voranzustellen – auch wenn Vermittler für eine korrekte Angabe nicht zuständig sind.
Ein Punkt, den Berater beherzigen sollten, denn die Zahl der Vermieter ist trotz steigender Immobilienpreise und zunehmend schwieriger Finanzierungsbedingungen hoch: Nach Angaben des Eigentümerverbands Haus & Grund gibt es aktuell 3,9 Millionen private Kleinvermieter – also Immobilienbesitzer, die nur eine oder wenige Wohnungen zur Miete anbieten. Doch wie sollten diese versicherungstechnisch aufgestellt sein? Welche Policen sind für Vermieter obligatorisch und welche sind nur als optionaler Zusatzschutz geeignet?
Elementarschutz ja oder nein?
Die Antwort von Versicherungsmakler Schnittker: An einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie einer Wohngebäudeversicherung kommt kein Vermieter vorbei. Auch der Verband Haus & Grund hält den Abschluss der Policen für zwingend. Wichtig sei aber auch folgender Punkt: „Die Gebäudeversicherung sollte um eine Elementarschadenversicherung ergänzt werden, wenn durch die Lage der Immobilie eine besondere Gefährdung vorliegt“, teilte ein Sprecher des Verbandes mit. Vom Abschluss einer Mietausfallversicherung sei hingegen abzuraten. „Die Policen lohnen sich in den meisten Fällen nicht.“ Die Voraussetzungen für den Leistungsfall seien oft zu hoch.
Holger Schnittker ist von Mietausfallversicherungen ebenfalls nicht überzeugt. „Man muss als Vermieter ohnehin mit Leerstand kalkulieren und damit rechnen, dass für ein oder zwei Monate kein Mieter in der Wohnung ist“, erklärt er. Deshalb müssten Reserven geschaffen werden, zudem gebe es die Mietkaution. „Man kann nicht alles absichern, man muss manchmal auch die eigene Vorsicht walten lassen.“
Mietausfallschutz nur für kleinere Vermieter
Mit Mietausfallversicherungen werden Mietrückstände abgesichert, Sachschäden oder Kosten für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten beglichen. Bei einigen Anbietern ist auch ein Rechtsschutz integriert. Marco Denner von der plusForta GmbH, die sich mit dem Portal „Vermietsicher.de“ auf die Beratung von Vermietern spezialisiert hat, rät eher kleineren Vermietern dazu. „Wer zwei oder drei Wohnungen vermietet, ist abhängig von den Mietzahlungen“, so seine Begründung. Vermieter von mehreren Wohneinheiten würden in der Regel über höhere finanzielle Rücklagen verfügen.
Neben Mietausfallversicherungen kommen für Vermieter auch Mietnomadenversicherungen und Rechtsschutzpolicen in Frage. Beide sollten jedoch nur nach individueller Risikoabwägung abgeschlossen werden. „Das Risiko durch Mietnomaden ist grundsätzlich überschaubar. Trotzdem kommt es darauf an, für wen“, sagt Schnittker und führt aus: „Wenn jemand Einnahmen aus der Vermietung für seine Rente braucht und nicht weiß, wie er 15.000 Euro Extrakosten bezahlen soll, dann macht eine solche Absicherung Sinn.“ Ähnlich verhalte es sich mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.
Die individuelle finanzielle Situation, die Anzahl der vermieteten Objekte, das Verhältnis zum Mieter – damit Berater über den Absicherungsbedarf der Zielgruppe entscheiden können, gilt es, diese Punkte anzusprechen.