Ausweitung der Versicherungspflicht

Bundesregierung lässt sich bei Kfz-Haftpflicht-Reform nicht reinreden

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Pflichtversicherungsregeln für Fahrzeuge eingereicht. Fast alle Verbesserungsvorschläge der Länder wurden abgeschmettert. Diese hatten den Versicherern unter anderem Aufwand ersparen wollen.

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14:08 Uhr | 31. August | 2023
Bundesregierung lässt sich bei Kfz-Haftpflicht-Reform nicht reinreden

Nach der Reform muss auch für bislang versicherungsfreie landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge eine Kfz-Haftpflicht-Police abgeschlossen werden.

| Quelle: Bim

Die Bundesregierung sieht keinen Anlass für wesentliche Änderungen ihres Vorhabens zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Die EU-Richtlinie 2021/2118 schreibt den Mitgliedsstaaten entsprechende Anpassungen in ihren nationalen Gesetzen vor. Hierzulande bedeutet das unter anderem eine Einbeziehung von landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und Rennautos in die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflicht-Police. Die Änderungen müssen bereits bis zum 23.12.2023 umgesetzt sein.

Nachdem im April ein Referentenentwurf die Runde machte, hat Bundeskanzler Olaf Scholz nun am 23.08.2023 den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf (liegt der procontra-Redaktion vor) an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas zur Beschlussfassung versandt. Zuvor hatten die Bundesländer die Möglichkeit genutzt, den Entwurf einzusehen und dazu im Rahmen der Bundesratssitzung am 07.07.2023 Stellung zu nehmen. Daraus resultierten auch einige Änderungsvorschläge, welche die Bundesregierung aber fast allesamt ablehnte. Das geht aus ihrer Gegenäußerung zum Thema hervor.

Versicherer bleiben nicht verschont

Beispielsweise hatten die Länder gefordert, dass Versicherungsverträge, die bereits einen Ausschluss von Motorsportveranstaltungen oder Motorsportaktivitäten einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen enthalten, erst im Zuge eines Versicherungswechsels oder bei Fahrzeugwechsel mit Verweis auf die dann geltende neue Rechtsage angepasst werden müssen. Denn nach aktuellem Plan müssten alle Versicherer, laut Bundesrat, circa 69 Millionen Policen anpacken und ändern. Man wolle damit den Versicherungsunternehmen einen großen administrativen Aufwand ersparen, da laut den Ländern nur ein Bruchteil der Versicherungsnehmer an Motorsportveranstaltungen teilnehme.

Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag jedoch ab, da er nicht mit der EU-Richtlinie vereinbar sei. Die Versicherer müssen somit alle Bedingungen aktiv anpassen. Dafür sollen sie bis zum 31.12.2024 Zeit bekommen und bis dahin „so gestellt werden, wie sie stünden, wenn sie ihre Versicherungsbedingungen bereits an die neuen richtlinienbedingten Vorgaben nach den §§ 1, 2a Absatz 4 PflVG-E sowie § 4 Nummer 4 KfzPlfVV-E angepasst hätten“, heißt es in dem Papier.

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Keine Strafbarkeit für Landwirte?

Lediglich in einem von sieben Punkten erteilte die Bundesregierung den Ländern keine pauschale Absage. Diese drängen darauf, die Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 Kilometer pro Stunde von der Strafbarkeit auszunehmen. Durch die geplante Gesetzesänderung benötigen diese ab dem 23.12.2023 eine Kfz-Haftpflichtversicherung für ihre Fahrzeuge. Bislang sind diese in der Regel über Betriebs- oder Privathaftpflichtverträge abgedeckt. Wer ab dem 23.12.2023 aber keine solche Police hat, würde sich direkt strafbar machen. Doch die Übergangsfrist bis dahin sei sehr kurz, monieren die Länder. Sie empfehlen daher, das Fehlen solcher Policen ab dem Datum dann bis zum 31.12.2024 lediglich als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Die Bundesregierung hat zugestimmt, diesen Vorschlag zu prüfen.

Obwohl nicht mehr allzu viel Zeit bleibt, bis die neue Rechtslage angewandt werden muss, kritisieren spezialisierte Makler, dass die konkrete Ausgestaltung des Versicherungsschutzes und dessen Ermittlung teilweise noch unklar seien.