Übersicht: Welcher Wasserschaden ist über welche Police abgesichert?

Leitungswasserschäden passieren ständig. Je nach Umstand kommen dafür verschiedene Versicherungen auf. Warum der Hinweis auf Elementardeckung wichtig ist und auf welche Fallstricke Makler im Schadenfall achten sollten.

13:01 Uhr | 27. Januar | 2021
Bei Hochwasser hilft nur eine Elementardeckung, denn Leitungswasser verursacht solche Überschwemmungen nicht. Bild: Hermann Traub/Pixabay

Bei Hochwasser sind Schäden an Gebäuden und dem Inventar nicht weit. Da hilft nur eine Elementardeckung, denn Leitungswasser verursacht solche Überschwemmungen nicht. Bild: Hermann Traub/Pixabay

Alle zwei Minuten passiert in Deutschland ein Leitungswasserschaden. Die Schäden gehen meist in die Tausende Euro. Doch welche Versicherung ist zuständig? Die Stiftung Warentest hat dazu Hinweise in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest publiziert, die auch für Makler hilfreich sind. Untersucht wurden allerdings keine Tarife, sondern die Zuständigkeit unterschiedlicher Policen und die Obliegenheiten im Schadenfall.

Grundsätzlich können im Zusammenhang mit Wasserschäden insgesamt vier verschiedene Verträge zuständig sein:

Begrenzte Entschädigung der Wohngebäudepolice

In der Wohngebäudeversicherung sind nur Wasserschäden durch defekte Leitungen, egal ob an Trinkwasserleitungen oder Abwasserrohren im Haus, versichert. Dazu gehören angeschlossene Schläuche, etwa für die Waschmaschine. Auch Heizungsrohre, Heizkörper und Boiler sind mitversichert, ebenso Rohre von Klimaanlagen und undichte Duschkabinen.

Nicht versichert sind dagegen Regenrinnen, Badewasser, ebenso wenig Hochwasser oder Rückstau, wenn nach einem Starkregen die Kanalisation so überflutet wird, dass Abwasser von dort ins Haus eindringt. Für solche Schäden ist eine Elementarschadenpolice zuständig. Nicht versichert ist auch, wenn Wasser vom Balkon oder der Terrasse ins Haus läuft, zum Beispiel, weil das Abflussloch mit Blättern und Schmutz verstopft ist. Außerdem leisten viele Tarife nur bei Schäden im Haus, nicht aber, wenn Rohre außerhalb des Hauses liegen. Die Feinheiten kennen versierte Makler und können für ihre Kunden leistungsstarke Tarife finden, die auch Rohrschäden außerhalb des Hauses abdecken.

Ähnliche Grenzen in der Hausratpolice

Was die Wohngebäudeversicherung für das Gebäude, ist die Hausratversicherung für das Inventar. Die Police bietet auch Sicherheit gegen Hagel- und Leitungswasserschäden. Gegen Aufpreis sind Elementarschäden versicherbar, die Hausratschäden nach Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser, nach Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen abdecken.

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Prinzipiell greift die Hausratpolice bei Wasserschäden ebenfalls nur bei undichten Rohren und Leitungen, auch der Heizungsanlage, sowie von angeschlossenen Schläuchen. Nicht versichert ist Reinigungswasser, aufsteigendes Grundwasser oder Rückstau. Die Deckung gilt nur für bewegliche Sachen – im Prinzip alles, was man bei einem Umzug mitnehmen kann, schreibt Finanztest. 

Die Privathaftpflicht hingegen bezahlt bekanntlich nur für Schäden, die man anderen zufügt. Wenn zum Beispiel der Schlauch der eigenen Waschmaschine platzt und Wasser in die Wohnung darunter läuft, kann der Nachbar seine Schäden beim Verursacher geltend machen. „Besser ist es aber für den Nachbarn, wenn er seine eigene Hausratversicherung nutzt, denn sie ersetzt den Wiederbeschaffungswert, die Haftpflichtversicherung des Verursachers dagegen nur den geringeren Zeitwert“, so Finanztest.

Kein Geld bei grober Fahrlässigkeit?

Gebäude-, Hausrat- und Elementarschadenversicherung dürfen ihre Zahlung kürzen oder sogar streichen, wenn Versicherte den Schaden grob fahrlässig mitverursacht haben, schreibt Finanztest. Das sehen viele Anbieter so, wenn man im Winter nicht heizt und Leitungen einfrieren oder man trotz Frost einen Außenwasserhahn nicht entleert, bei Regen die Fenster offenlässt oder bei älteren Wasch- und Spülmaschinen ohne Aquastopp den Zulaufhahn nach jedem Waschgang nicht wieder zudreht.

Versierte Makler kennen auch diese Fallstricke und können für ihre Kunden Tarife finden, die auf die Einrede grober Fahrlässigkeit im Schadenfall verzichten. Davon gibt es zahlreiche Anbieter und auch Pools. „Ganz ohne sein Zutun verfügt der Bestand eines Charta-Maklers stets über die modernsten Hausrat-Bedingungen“, betont Ralph Meeners, Mitglied des Management-Teams des Maklerverbundes Charta Börse für Versicherungen.

Mieter müssen einen Wasserschaden umgehend ihrem Vermieter melden, auch wenn sie ihn verursacht haben und auf eigene Kosten beseitigen wollen. „Ohnehin bezahlt eventuell die Gebäudeversicherung die Reparatur: Legt der Vermieter die Kosten für die Police auf die Miete um, muss der Versicherer zahlen und darf den Mieter nicht in Regress nehmen, wenn er nicht grob fahrlässig gehandelt hatte", urteilte der Bundesgerichtshof Ende 2004 (Az.: VIII ZR 28/04).

Zuschuss für Ärmere zu Elementardeckung?

Derzeit fehlt die Elementarschadendeckung für Schäden durch Hochwasser oder Starkregen noch bei 60 Prozent aller Wohngebäudeversicherten. Da der Staat längst nicht mehr bei jedem Hochwasser einspringt, um betroffene Häuser wiederherzurichten, empfiehlt das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) gerade ärmeren Hauseigentümern den Schutz.

Bei einkommensschwachen Haushalten sind die Schadensummen bei Hochwasser zwar absolut geringer als bei wohlhabenderen Haushalten, sie müssen aber einen relativ zum Einkommen größeren Betrag ausgeben, um die Schäden zu beheben, zeigt eine ZEW-Studie. Darin hat der Umweltökonom Daniel Osberghaus auch nachgewiesen, dass 36 Prozent der reicheren Haushalte Schadenvorbeugung gegen Überschwemmung betreiben, aber nur 22 Prozent der ärmeren Haushalte. Für sinnvoll hält Osberghaus, Ärmere Hauseigentümer staatlich beim Abschluss einer Elementardeckung oder der Finanzierung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen.

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