Vermittlerhaftung: Drei Fälle, die Sie kennen sollten
Fehlerhafte Beantwortung von Gesundheitsfragen
In den vergangenen Monaten wurden vermehrt Vermittlerhaftungsfälle publik, in denen der Versicherungsnehmer behauptete, der Vermittler sei für die fehlerhafte Beantwortung der Gesundheitsfragen durch den Versicherungsnehmer verantwortlich. Nachdem es in diesen Fällen zur Anfechtung und/oder Rücktritt des Versicherers kam, verlangte der Versicherungsnehmer vom Versicherungsvermittler Schadensersatz. Strittig war dabei regelmäßig, ob den Versicherungsvermittler über die Belehrungen des Versicherers zur Richtigkeit der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Rahmen des Antrages hinaus, eine Belehrungspflicht träfe. Das OLG Braunschweig entschied mit Urteil v. 26.06.2018 (Az.: 11 U 94/18), dass eine solche weitergehende Hinweis- und Prüfungspflicht des Versicherungsvermittlers nicht bestehe. Auch in einem von der Kanzlei Jöhnke & Reichow vor dem LG Magdeburg begleiteten Verfahren entschieden die Richter entsprechend, wie die Kanzlei berichtete (zur Urteilszusammenfassung).
Fehler bei der Schadensfallbegleitung
Auch häuften sich in den vergangenen Monaten Fälle, in denen der Versicherungsnehmer eine mangelnde Schadensfallbegleitung durch den Versicherungsvermittler rügte. Problematisch ist dabei regelmäßig die Versäumung von Fristen im Schadensfall. In einem vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 13.07.2018 (Az.: I-4 U 47/14) entschiedenen Fall hatte der Versicherungsvermittler es versäumt, die Eintrittspflicht eines Vorversicherers zu prüfen. Nachdem der aktuelle Versicherer den Ersatz des Schadens abgelehnt hatte, lehnte der eigentlich eintrittspflichtige Vorversicherer die Schadensregulierung wegen verspäteter Schadensfallanzeige ab.
Eklatant war auch der durch den BGH mit Urteil vom 30.11.2017 (Az.: I ZR 143/17) entschiedene Fall. Dort hatte der Versicherungsmakler nach Meldung eines Versicherungsfalles im Rahmen einer Unfallversicherung darauf vertraut, dass die Belehrung des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer zur Einhaltung der 18-Monatsfrist zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung ausreichend sei. Der BGH entschied jedoch, dass den Versicherungsvermittler im Rahmen der Schadensfallbegleitung eine eigene Hinweispflicht treffen würde und er sich nicht auf die Belehrungen des Versicherers berufen könne. Trotz Hinweis des Versicherers verurteilte der BGH den Versicherungsmakler daher zum Schadensersatz, nachdem dieser die 18-Monatsfrist versäumt hatte.
Umdeckungen
Fehler bei der Umdeckung von Versicherungsverträgen beschäftigen die Gerichte schon seit einigen Jahren. Erwähnenswert ist aber eine aktuelle Entscheidung des BGH vom 26.07.2018 (Az.: I ZR 274/16). Dort befasste sich der BGH mit den Beratungspflichten bei Umdeckung einer Lebensversicherung und entschied, dass der Versicherungsmakler auf Wunsch des Versicherungsnehmers vor einem Wechsel des Versicherungsschutzes eine detaillierte Vergleichsberechnung zu erstellen habe.
Zum Autor: Jens Reichow ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow. Diese bietet speziell für Versicherungsvermittler auch Weiterbildungen im Rahmen von deutschlandweiten Vermittler-Seminaren an. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.vermittler-seminar.de