Unfall-Schadenbeispiele: Versichert oder nicht?
Die private Unfallversicherung gilt als „Cashcow“ der Branche – auch wenn die Vertragszahlen seit Jahren zurückgehen. Für die weiterhin guten Gewinne der Anbieter in dieser Sparte spielt natürlich auch die verhältnismäßig niedrige Schadenquote eine Rolle.
Ob die privaten Unfallversicherer aber härter regulieren als die Anbieter anderer Produkte, dazu gibt es keine Auswertungen. Allenfalls tun sich, wie auch in anderen Sparten, Fälle auf, in denen der Versicherer zunächst die Leistung ablehnt, nach einigem Intervenieren dann aber doch bezahlt. Mit solchen Fällen kennt sich der Versicherungsombudsmann bestens aus. Bis zu einem Betrag von 10.000 Euro darf er das Versicherungsunternehmen zur Leistung verpflichten, sofern er davon ausgeht, dass ein Rechtsstreit ebenfalls zur Deckungszusage geführt hätte. Darüber hinaus kann er bis zu einem Wert von 100.000 Euro eine Empfehlung zur Regulierung aussprechen.
Wie der Ombudsmann in komplexen Schadenkonstellationen entschieden hat, haben wir bereits für die folgenden Versicherungssparten beispielhaft zusammengestellt. Diese Regulierungsbeispiele können sich Vermittler für ihre tägliche Beratung zu Nutze machen:
Wie die Schlichtungsstelle der Branche in Fragen der privaten Unfallversicherung entschieden hat, zeigen die 5 Beispiele in der untenstehenden Bilderstrecke.