Für den reibungslosen Übergang

Share Deal vs. Asset Deal: Bestandsübertragung in der Versicherungsbranche

Die Übertragung von Maklerbeständen ist eine gängige Praxis in der Versicherungsbranche. Sei es aus Altersgründen, aufgrund von Geschäftserweiterungen oder aus strategischen Überlegungen, der Verkauf von Maklerbeständen kann verschiedene Gründe haben. Im Kontext des Maklerbestandsverkaufs gibt es zwei zentrale Übertragungsvarianten: den Share Deal und den Asset Deal.

09:06 Uhr | 26. Juni | 2023
Für den reibungslosen Übergang

Übertragung von Maklerbeständen: Share Deal und Asset Deal in der Versicherungsbranche.

| Quelle: claudenakagawa

Der Share Deal und der Asset Deal beziehen sich auf die Methode, mit der das Geschäft oder Teile davon verkauft werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass der Verkauf von Maklerbeständen nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für den Käufer erhebliche Auswirkungen hat. Für den Verkäufer bedeutet es in der Regel eine Änderung seiner beruflichen Situation, während der Käufer die Möglichkeit hat, sein Geschäft zu erweitern und von den bestehenden Kundenbeziehungen zu profitieren. Für beide Seiten ist es daher unerlässlich, die richtige Wahl zu treffen und einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Share Deal und Asset Deal: kurz erklärt

Share Deal

Beim Share Deal werden die Anteile an einem Unternehmen verkauft, der Käufer übernimmt also das ganze Unternehmen. Das bedeutet, der Käufer übernimmt alle Vermögenswerte und Verpflichtungen des Unternehmens. Alle bestehenden Verträge, einschließlich derer mit Kunden und Mitarbeitern, bleiben unverändert.

Asset Deal

Der Asset Deal hingegen bezeichnet den Verkauf von spezifischen Vermögenswerten eines Unternehmens, in unserem Fall beispielsweise die Kundenverträge. Im Gegensatz zum Share Deal, bei dem das gesamte Unternehmen verkauft wird, besteht hier die Möglichkeit, einzelne Assets zu verkaufen, während andere beim Verkäufer verbleiben.

Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte

Beide Übertragungsformen haben verschiedene wirtschaftliche und rechtliche Aspekte, die berücksichtigt werden sollten.

Beim Share Deal wird das gesamte Unternehmen verkauft, sodass alle Vermögenswerte und Verpflichtungen auf den Käufer übergehen. Aus rechtlicher Sicht kann dies ein Vorteil sein, da bestehende Verträge unverändert bleiben und keine erneute Zustimmung der Vertragspartner erforderlich ist. Wirtschaftlich kann dies sowohl Vorteile als auch Nachteile haben, je nachdem, welche Vermögenswerte und Verpflichtungen das Unternehmen hat.

Beim Asset Deal werden nur spezifische Vermögenswerte verkauft, das bedeutet mehr Flexibilität. Der Verkäufer kann entscheiden, welche Assets verkauft werden und welche beim Unternehmen verbleiben. Im Fall des Bestandsverkaufs wird also nur der Kundenbestand verkauft.

Allerdings ist diese Form auch mit mehr administrativem Aufwand verbunden, da die zu verkaufenden Vermögenswerte einzeln bewertet werden müssen. Auch können rechtliche Fragen aufkommen, etwa ob die Zustimmung der Vertragspartner für den Übergang der Verträge erforderlich ist.

Die passende Variante beim Maklerbestandsverkauf

Welche Variante beim Maklerbestandsverkauf die geeignetste ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Ein Share Deal kann sinnvoll sein, wenn das gesamte Unternehmen inklusive aller Vermögenswerte und Verpflichtungen verkauft werden soll. Ein Asset Deal bietet dagegen mehr Flexibilität, da der Verkäufer auswählen kann, welche Vermögenswerte verkauft werden sollen. Beide Varianten haben jedoch ihre eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Implikationen, die in die Entscheidung einfließen sollten. Vor allem sollte hier die steuerrechtliche Seite nicht außer Acht gelassen werden. Es wird daher empfohlen, sich vorab durch einen Experten beraten zu lassen.