Reiseversicherung-Schadenbeispiele: Versichert oder nicht?

Aufgrund der Corona-Pandemie könnte 2020 eine gute Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung besonders wertvoll sein. Doch nicht immer leistet der Versicherer wie erhofft. Das verdeutlichen diese Beispiel-Schadenfälle.

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12:05 Uhr | 14. Mai | 2020
Aufgrund der Corona-Pandemie könnte eine gute Reiseversicherung in diesem Jahr besonders sinnvoll sein. Doch nicht immer zahlt der Versicherer sofort, wie unsere Beispielfälle zeigen.

Aufgrund der Corona-Pandemie könnte eine gute Reiseversicherung in diesem Jahr besonders sinnvoll sein. Doch nicht immer zahlt der Versicherer sofort, wie unsere Beispielfälle zeigen. Bild: Adobe Stock/fizkes

Am 15. Juni soll die deutsch-österreichische Grenze wieder für Urlauber geöffnet werden. Auch über weitere innereuropäische Grenzöffnungen in den nächsten Wochen denkt die Politik nach, um die Reisesaison 2020 doch noch in irgendeiner Form zu retten.

Ein guter Reiseschutz könnte in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie noch wichtiger sein als sonst. Sei es im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherung, um möglicherweise hohe Behandlungskosten – auch im Ausland – ersetzt zu bekommen. Oder die passende Police für den Fall eines spontanen Reiserücktritts, zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie oder dem Verlust des Arbeitsplatzes. Auch für einen plötzlich notwendigen Reiseabbruch lässt sich vorsorgen.

„Problemsparte“ Reiseversicherung

Jedoch liefern Schadenfälle in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung nicht selten den Anlass für Konflikte mit dem Versicherer. Sie zählen zur Sparte „sonstige Versicherungen“. Dabei handelt es sich um die einzige Sparte, in der die Anzahl der eingegangenen Verbraucherbeschwerden beim Versicherungsombudsmann im Jahr 2019 gestiegen ist.

Allerdings gibt es hier mit 62,3 Prozent auch die höchste Erfolgsquote. Das bedeutet, dass der Ombudsmann in fast 2 von 3 Beschwerdefällen den vom Versicherungsnehmer gewünschten rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil vollständig oder zum Teil heraushandeln konnte. Damit liegt die Erfolgsquote deutlich höher als bei Schadenfällen in der Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung, Wohngebäudeversicherung oder Unfallversicherung.

Bis zu einem Betrag von 10.000 Euro darf der Ombudsmann das Versicherungsunternehmen zur Leistung verpflichten, sofern er davon ausgeht, dass ein Rechtsstreit ebenfalls zur Deckungszusage geführt hätte. Darüber hinaus kann er bis zu einem Wert von 100.000 Euro eine Empfehlung zur Regulierung aussprechen. Einige Schadenfälle in der Reiseversicherung, über die der Ombudsmann zu entscheiden hatte, haben wir in der untenstehenden Bilderstrecke zusammengestellt.

Reise-Schäden: Hätten Sie genauso entschieden?

Ein Ehepaar hatte eine gemeinsame Reise ans Mittelmeer gebucht. Die Frau litt schon länger an einem Lungenkarzinom. Aufgrund von dessen Fortschreiten sagte der Mann die Reise zwei Wochen vor Antritt ab. Dazu hatten ihm auch die behandelnden Ärzte geraten. Seine Frau verstarb dann sechs Tage nach Absage der Reise. Der Versicherer, bei dem das Ehepaar eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hatte, lehnte allerdings die Erstattung der Stornokosten ab. Begründung: Die Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Frau sei nicht „unerwartet“ im Sinne der Versicherungsbedingungen erfolgt, sondern wurde über einen langen Zeitraum beobachtet. Der Tod der Frau hätte als versichertes Ereignis gezählt, jedoch wurde dieser nicht zum Anlass genommen, die Reise zu stornieren. Im Sinne einer Versicherungsleistung wäre es für den Mann also besser gewesen, den Tod seiner Frau abzuwarten, auch wenn dieser erst während der Reise eingetreten wäre. Das hätte für die Versicherung womöglich noch höhere Kosten bedeutet. Aufgrund des vorsorglichen Handelns des Ehemanns und der gesamten Situation empfahl der Ombudsmann einen Kompromiss zwischen Kunde und Versicherer. Letzterer ersetzte dem Mann dann die Hälfte der Stornokosten. Bild: Pixabay