Nach Bundesratsbeschluss

Kfz-Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen endgültig vom Tisch

Im vergangenen Jahr sah es so aus, als müssten für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Aufsitzrasenmäher bald Kfz-Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Doch das hat sich nun erledigt.

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12:03 Uhr | 25. März | 2024
Kfz-Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen endgültig vom Tisch

Im vergangenen Jahr sah es so aus, als müssten für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Aufsitzrasenmäher bald Kfz-Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Doch das hat sich nun erledigt.

| Quelle: Scharfsinn86

Die Ausweitung der Kfz-Versicherungspflicht auf selbstfahrende Arbeitsmaschinen (etwa in der Landwirtschaft), Gabelstapler und Aufsitzrasenmäher mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ist endgültig vom Tisch. Denn der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Dieses hatte in Bezug auf die Kfz-Versicherungspflicht nun keine der zuvor kontrovers diskutierten Punkte mehr enthalten. Zuvor hatte der Bundestag der jetzigen Fassung zugestimmt.

Die Länderkammer folgte damit ebenfalls dem im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromiss. Somit müssen auch Privat- und Betriebshaftpflichtpolicen, in denen die genannten Fahrzeuge mitversichert sind, nicht angepasst werden. Die Versicherer hätten ansonsten mit einem hohen zusätzlichen Verwaltungsaufwand gerechnet. Auch für Vermittler hätte sich durch die Umstellung der Verträge und eventuelle Beitragserhöhungen wahrscheinlich einiges an Erklärungsbedarf ergeben. Dieser wird ihnen nun erspart bleiben.