Vermittlungsausschuss des Bundes

Umstrittene Reform der Kfz-Versicherung entfällt sehr wahrscheinlich

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schlägt vor, bestimmte Fahrzeuge nicht in die Kfz-Versicherungspflicht aufzunehmen. Das würde Versicherern und Vermittlern eine Menge Arbeit ersparen.

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09:02 Uhr | 22. Februar | 2024
Kfz-Versicherungspflicht für Arbeitsmaschinen endgültig vom Tisch

Im vergangenen Jahr sah es so aus, als müssten für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Aufsitzrasenmäher bald Kfz-Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden. Doch das hat sich nun erledigt.

| Quelle: Scharfsinn86

Die umstrittenen Teile der Reform der Kfz-Versicherungspflicht entfällt sehr wahrscheinlich. In seiner Sitzung am Mittwochabend hat sich der Vermittlungsausschuss des Bundes darauf verständigt, die Punkte zu streichen und alles beim Alten zu belassen.

Im Kern geht es um die Mitaufnahme selbstfahrender Arbeitsmaschinen (etwa in der Landwirtschaft) und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h in die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung, wie sie zum Beispiel für Pkw gilt. Der letzte Gesetzesentwurf hatte vorgesehen, den besagten Fahrzeugtypen keine eigene Kfz-Haftpflicht-Police aufzuzwängen, sondern diese wie bisher über die bestehenden PHV- und BHV-Policen abzusichern. Als Kompromiss sollten diese Policen aber per 1. Januar 2025 an die gesetzlichen Mindestsummen der Kfz-Haftpflichtversicherung angepasst werden.

Kritik an hohem Verwaltungsaufwand

Der GDV kritisierte, dass dies viel Aufwand wegen der notwendigen Anpassung mehrerer hunderttausend Verträge bedeuten würde und letztendlich dafür plädiert, überhaupt nichts zu ändern, da kein Schaden bekannt sei, der die bisherigen Summen gesprengt hätte. Auch eine Erhöhung der Beiträge wäre durch höhere Versicherungssummen wahrscheinlich. Dies hätte voraussichtlich auch für die Vermittler einigen Beratungsaufwand bedeutet.

Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf dennoch kurz vor der Weihnachtspause beschlossen und sich auf eine Gültigkeit ab 2025 festgelegt. Hintergrund dafür ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Der Bundesrat hatte dann aber Anfang Februar der Gesetzesreform nicht zugestimmt. Daraufhin wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Bundestag und Bundesrat. Da sich diese geeinigt haben, gilt es als sehr wahrscheinlich, dass sich am Status Quo überhaupt nichts ändern wird, also auch keine Summenerhöhungen in PHV und BHV durchgeführt werden müssen. Die genannten Fahrzeugtypen würden somit komplett von der Kfz-Versicherungspflicht ausgenommen bleiben.

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Als nächstes wird der Bundestag über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses abstimmen. Endgültige Klarheit wird dann am 22. März nach der nächsten Sitzung des Bundesrates erwartet.