Kfz-Unfall: Volle Haftung ganz ohne Fahrzeugberührung?

Eine Fahrerin hatte ein anderes Auto durch ein waghalsiges Manöver zum Ausweichen gezwungen. Dieses nahm dadurch Schaden. Muss ihr Kfz-Versicherer voll leisten, auch wenn sich die Fahrzeuge gar nicht berührt haben? Das LG Wuppertal entschied.

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12:09 Uhr | 03. September | 2020
Gar nicht berührt und trotzdem voll in der Haftung? Über die Leistungspflicht eines Kfz-Versicherers nach einem Ausweichmanöver musste das Wuppertaler Landgericht entscheiden.

Gar nicht berührt und trotzdem voll in der Haftung? Über die Leistungspflicht eines Kfz-Versicherers nach einem Ausweichmanöver musste das Wuppertaler Landgericht entscheiden. Bild: Pixabay

Um mit ihrem Fahrzeug in ihr Grundstück einbiegen zu können, vollzog eine Frau ein kombiniertes Wende- und Abbiegemanöver von 270 Grad über die gesamte Gegenfahrbahn. Einem Auto, aus der Gegenrichtung kommend, blieb deshalb nichts anderen übrig, als der Frau spontan auszuweichen. Dabei stieß der Fahrer an den hervorgehobenen Bordstein einer Bushaltestelle, wodurch sein Fahrzeug Schaden nahm.

In der Folge regulierte der Kfz-Versicherer der Frau nur 50 Prozent des Schadens am Auto des Mannes. Die andere Hälfte wurde zu seinem eigenen Verschulden erklärt. Das wollte der Mann nicht akzeptieren und klagte auf 100 Prozent Schadenersatz durch den Kfz-Versicherer.

Wer wendet muss zahlen

Das Landgericht Wuppertal erkannte das Recht auf seiner Seite (Az.: 9 S 201/19 vom 14.05.2020). Geschehe beim Wenden ein Unfall, sei regelmäßig der Wendende daran schuld, so die Begründung des Gerichts. Anders verhalte es sich nur, wenn dies anhand von anderen Umständen widerlegt werden könne. Dies sei hier aber nicht der Fall.

Zudem spreche der Anscheinsbeweis für eine volle Schuld der Linksabbiegenden – auch dann, wenn sich die beiden Fahrzeuge gar nicht berührt haben. Denn der Geschädigte, der sich bemühe, einen Zusammenstoß zu vermeiden, dürfe nicht schlechter gestellt werden, als derjenige, mit dem es zu einem Unfall komme, heißt es von Seiten des Gerichts. Der Kfz-Versicherer musste dem Mann damit den vollen Schaden an seinem Fahrzeug ersetzen.