Hundebiss nach Autounfall – wer haftet?

Nachdem sein Hund von einem Auto überfahren worden war, eilte der Hundehalter voller Sorge zu seinem Tier, nur um von diesem gebissen zu werden. Vor Gericht musste nun die Frage der Haftung geklärt werden.

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10:11 Uhr | 03. November | 2022
Hundebiss Bild: dimid_86

Nachdem er von einem Auto überfahren worden war, biss ein Hund zu - nun musste vor Gericht die Frage der Haftung geklärt werden. Bild: dimid_86

Ein Hundebiss kann schmerzhaft sein. Kann er aber auch Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung auslösen? Über diese Frage hatte jüngst das OLG Celle zu entscheiden (Az: 14 U 19/22).  

Was war passiert?  

Zwei Freunde waren im April des Jahres 2017 zu einem Jagdausflug aufgebrochen. Zusammen wollten sie einen Hochsitz bauen, weswegen einer der beiden Jäger die dafür notwendigen Materialien mit seinem Pick-up-Jeep in den Wald brachte. Dabei übersah er jedoch den Rauhaardackel seines Freundes und überfuhr diesen.  

Voller Sorge um seinen Hund eilte dessen Besitzer zu dem leblos wirkenden Tier, um dieses aufzuheben. Dabei wurde er von dem Hund tief in das linke Handgelenk gebissen. Die Verletzungen waren so schwerwiegend, dass das Biss-Opfer bis in den September arbeitsunfähig war. Zudem entstanden Heilbehandlungskosten von mehr als 11.000 Euro.  

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Der Hundebesitzer beanspruchte daraufhin Schadenersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung des anderen Jägers. Vor dem Landgericht Lüneburg scheiterte sein Antrag jedoch zunächst.  

Das OLG Celle bewertete den Fall anders und entschied zur Gunst des Klägers. Diesem stehe gemäß Paragraph 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) Schadenersatz zu. Der Hundebiss habe sich beim Betrieb des Fahrzeugs des Beklagten ereignet und sei der vom Auto ausgehenden Betriebsgefahr zuzurechnen. Der Hund habe sein Herrchen nach dem Unfall gebissen, weil er aufgrund seines Schocks nicht zwischen freundlicher und feindlicher Berührung unterscheiden konnte. Zudem habe der Besitzer nur nach seinem Hund geschaut, weil dieser zuvor überfahren worden war. Somit sei das Überfahren des Tieres als Ursache des Bisses zu werten.  

Allerdings erkannte das OLG Celle auch einen Mithaftungsanteil des Tierbesitzers von 25 Prozent. Durch den Unfall habe sich die einfache Tiergefahr erhöht. Ein verletztes Tier bringe durch seine erhöhte tierische Unberechenbarkeit ein größeres Gefahrenpotential mit sich als ein gesundes Tier. Diese erhöhte Tiergefahr bedeute einen Mithaftungsanteil von 25 Prozent.  

Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.