EU-Richtlinie gegen Greenwashing

Green Claims Directive

Die EU-Kommission reagiert mit neuer Richtlinie auf irreführende Umweltangaben bei Produkten und strebt mehr Transparenz für Konsumenten an.

08:10 Uhr | 05. Oktober | 2023
EU-Richtlinie gegen Greenwashing

In diesem Jahr wurden Änderungen in Bezug auf Ökolabel und nachhaltige Produkte beschlossen.

| Quelle: Andriy Onufriyenko

Ursprung und Ziel der Direktive

Am 23. März 2023 hat die EU-Kommission den Richtlinienvorschlag Green Claims Directive präsentiert. Der Vorschlag folgte als Reaktion auf eine Studie aus dem Jahr 2020, die offenbarte, dass mehr als 53 Prozent der Umweltangaben von Produkten und Dienstleistungen in der EU entweder irreführend oder ungenau sind.

Das Hauptziel ist dabei, die Transparenz bei umweltbezogenen Produktangaben zu erhöhen, damit Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen können.

Anforderungen und Standards

Unternehmen, die solche Angaben machen, werden durch die Direktive aufgefordert, bestimmte Standards einzuhalten. Diese beinhalten den Nachweis wissenschaftlicher Belege und die Überprüfung, dass die Umweltvorteile tatsächlich über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.

Alle Angaben müssen einer akkreditierten Prüfungsstelle vorgelegt und regelmäßig aktualisiert werden. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind jedoch von der Regelung ausgenommen.

Gesetzgebungsverfahren und Implementierung

Bevor die Green Claims Directive in nationales Recht integriert werden kann, muss sie das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Nach Abschluss des Verfahrens haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit für die Umsetzung, gefolgt von einer sechsmonatigen Übergangsphase.

Kampf gegen irreführende Ökolabels

Am 20.09.2023 berichtete die Tagesschau, dass die EU plant, irreführende Ökolabels zu verbieten. Dies ist Teil des Bestrebens, das sogenannte Greenwashing zu bekämpfen. Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten möchten sicherstellen, dass Begriffe wie "umweltfreundlich" und "biologisch abbaubar" durch konkrete Beweise gestützt werden. Die Regelung wird auch nur offiziell anerkannte Umweltsiegel akzeptieren.

Endgültige Zustimmung steht noch aus

Der Beschluss über die Richtlinie wartet noch auf die endgültige Zustimmung von Europaparlament und Rat. Das Parlament plant im November 2023 darüber abzustimmen. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre, um die neue EU-Richtlinie in die Praxis umzusetzen.

Anna Cavazzini, grüne Europaabgeordnete und Vorsitzende des Verbraucherschutzausschusses, betonte, dass die vorläufige Einigung der EU-Kommission “irreführende Werbung” für angeblich ökologische Produkte verhindere und es EU-Verbrauchern erleichtere, nachhaltig einzukaufen.