Beratungsunterstützung

4 Urteile, die Gewerbemakler kennen sollten

Nicht immer fällt es Maklern leicht, ihre Kunden vom Abschluss des notwendigen Versicherungsschutzes zu überzeugen. Folgende Urteile können dabei helfen, die Notwendigkeit einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu unterstreichen.

Author_image
07:11 Uhr | 18. November | 2020
Alt text

Bild: Adobe Stock/sebra

Auch bei einem Friseurbesuch kann so einiges schiefgehen: Diese Erfahrung musste unter anderem eine Kundin in Köln machen, die sich für ein Umstyling in Form von blonden Strähnen entschieden hatte. Gesagt, getan: Im Salon ließ sich die Frau von einer Angestellten eine Blondierungscreme auftragen, doch das Ergebnis war alles andere als wunschgemäß: In einem handtellergroßen Bereich am Hinterkopf fanden sich nach dem Auftragen der Blondiercreme Verbrennungen bzw. Verätzungen 1. und 2. Grades. Die Kundin musste sich hiernach über Monate einer Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten unterziehen. Noch heute wachsen auf einer rechteckigen Fläche von circa 3 bis 5 cm keine Haare mehr. Das OLG Köln (Az: 20 U 287/19) sprach der Kundin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von 5.000 Euro zu, die der Friseur zu zahlen hatte. Bild: Pixabay/mostafa_meraji