Kfz-Versicherung

4 Obliegenheitsverletzungen, die Kfz-Versicherte nicht begehen sollten

Die Zahl der tödlich Verunglückten in Deutschland ist 2021 auf ein Rekordtief gefallen. Dennoch: Jede Minute kracht es durchschnittlich viermal auf deutschen Straßen. Hierbei sollten Versicherungsnehmer bestimmte Fehler unbedingt unterlassen, wenn sie am Ende nicht auf dem Schaden sitzenbleiben möchten.

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15:03 Uhr | 01. März | 2022
Obliegenheitsverletzung Bild: Adobe Stock/pathdoc

Nach einem Unfall hat der Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten zu erfüllen. Verstößt er hiergegen, droht unter Umständen der Leistungsverlust seiner Versicherung. Bild: Adobe Stock/pathdoc

Das ist doch mal eine gute Nachricht: Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der bei Verkehrsunfällen tödlich Verunglückten im vergangenen Jahr auf einen Tiefstand gefallen: Insgesamt 2.569 Menschen starben zwischen Januar und Dezember vergangenen Jahres – das waren noch einmal sechs Prozent weniger als 2020 (2.719 Todesopfer).  

Etwas Wasser in den Wein kippte Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer. Maßgeblich für die gesunkenen Todeszahlen war nicht etwa das umsichtigere Fahrverhalten auf deutschen Straßen, sondern vor allem das aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin geringere Verkehrsaufkommen. „Insofern ist es kein Wunder, dass die Verkehrsopferzahlen ebenfalls zurückgegangen sind“, so Brockmann. 

Beim Fahrverhalten der Menschen sieht der Unfallforscher eher gegenteilige Effekte: „Die Gereiztheit und Aggressivität haben zugenommen, aber das beobachten wir unabhängig von Corona. Es gibt den generellen Trend in unserer Gesellschaft zu mehr Individualismus. Und dieser zeigt sich eben auch im Straßenverkehr.“ 

Denn auch wenn die besonders schweren Unfälle seltener werden, nahm die Polizei 2021 insgesamt 2,3 Millionen Unfälle auf – das entspricht 6.300 Unfällen am Tag beziehungsweise rund vier Unfällen jede Minute. 

Bei Unfällen mit nur einer Partei springt unter Umständen die Kaskoversicherung ein. Hierbei gilt es aber für Versicherungsnehmer aufzupassen – denn bei jedem Unfall gibt es bestimmte Obliegenheiten zu beachten. Werden diese ignoriert, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder gleich komplett streichen – das Unfallopfer geht unter Umständen komplett leer aus. Welche Pflichten auf keinen Fall vernachlässigt werden sollten, zeigt ein Blick in die unten stehende Bilderstrecke.  

Muss die Kfz-Versicherung zahlen oder nicht?

Nach einem Unfall sollte man nicht voreilig den Unfallort verlassen – sonst kann es für einen schnell teuer werden. Doch eine strafrechtlich relevante Fahrerflucht kostet nicht automatisch den Versicherungsschutz, stellte 2012 der BGH (IV ZR 97/11) klar – in bestimmten Fällen kann es reichen, wenn man den Unfall unverzüglich bei seiner Versicherung angibt. Auch sonst ist die Frage nach der Fahrerflucht und der damit einhergehenden Leistungsfreiheit der Versicherung stark vom Einzelfall abhängig. Ein Beispiel gefällig: Wer mit einer Leitplanke kollidiert, darf nicht einfach weiterfahren, selbst wenn er dafür an einer stark befahrenen Autobahn auf die Polizei warten muss – das geht aus einem Hinweisbeschluss des OLG Koblenz hervor (12 U 235/20). Wenn aber die Leitplanke nicht beschädigt wurde, es also keinen Fremdschaden gibt, kann es in Ordnung sein, den Unfallort zu verlassen, ohne die Polizei zu verständigen. Das befanden unter anderem das Landgericht Ravensburg (1 S 15/18) und das Landgericht Schweinfurt (22 O 748/15). Eine höchstrichterliche Rechtssprechung steht hierzu jedoch noch aus. Solange bleibt es kompliziert. Bild: Adobe Stock/Ralf Geithe