Beratungshaftung

Lücke im System: Wissenschaftler fordert Sachkundenachweis für Finfluencer

Finfluencer sollten sich nicht hinter allgemeinen Empfehlungen verstecken können, findet der wissenschaftliche Direktor des DIVA, Oliver Schellenberger. In seinem Positionspapier, das procontra vorliegt, erläutert er, warum für sie Sachkundenachweis und Haftung ebenso gelten sollten wie für Berater.

Oliver Schellenberger

Oliver Schellenberger ist Wissenschaftlicher Direktor des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA) und hat als dieser das Positionspapier verfasst. Zudem ist er Professor an der Fachhochschule der Wirtschaft NRW. | Quelle: DIVA

Finfluencer sollten unter die Finanzaufsicht fallen und konkrete regulatorische Vorgaben erfüllen müssen, findet Prof. Dr. Oliver Schellenberger. In seinem aktuellen Positionspapier, das der procontra-Redaktion vorliegt, geht der wissenschaftliche Direktor des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA), das der Finanzberatung nahesteht, kritisch mit der derzeitigen Aufsichtsregelung ins Gericht.

Zwar hatte die BaFin kürzlich noch einmal klar umrissen, wann sie Menschen, die auf Social Media Tipps zu Finanzthemen geben, für ihre Beiträge in der Haftung sieht. Dabei stehen allerdings Situationen im Mittelpunkt, in denen die Finfluencer personalisierte Empfehlungen aussprechen. Dann sei die Schwelle zur Anlageberatung überschritten und somit zum Beispiel Sachkundenachweise zu erbringen und Haftung zu übernehmen. In den meisten Fällen jedoch wird diese Schwelle anscheinend nicht überschritten, da allgemeine Produktempfehlungen ausgesprochen werden. Für diese Empfehlungen mit der Gießkanne können Finfluencer dann legal Geld verdienen, zum Beispiel per Affiliate-Link, sofern sie dies offenlegen.

Meinungsbildende Phase außerhalb klarer Beratungspflichten

Doch genau an diesem großen Hebel, an den allgemeinen Empfehlungen, sieht Schellenberger einen Ansatzpunkt für mehr Regulierung: „Wenn ein Finfluencer bestimmte Anlageformen regelmäßig als besonders sinnvoll darstellt, prägt er damit die Vorentscheidung vieler Zuschauer“, schreibt er in seinem Positionspapier. Die meinungsbildende Phase würde somit außerhalb klarer Beratungspflichten stattfinden.

Dies würde auch dazu beitragen, dass beeinflusste Personen gar keine fachmännische, regulierte Beratung mehr in Anspruch nehmen, sondern direkt der Empfehlung des Finfluencers folgen und das Produkt kaufen würden, erläutert Schellenberger gegenüber procontra. Der Finfluencer wäre somit die Ursache für direkte Vertragsabschlüsse, die es ohne ihn nicht geben würde und verdiene auch noch daran. „Dadurch entsteht eine Lücke im Aufsichtssystem“, findet Schellenberger.

Er fordert deshalb, dass alle, die faktisch beratend tätig werden, vergleichbare Anforderungen erfüllen müssen. Dazu gehörten nachweisbare Fachkenntnisse, regelmäßige Weiterbildung, transparente Vergütungsstrukturen und eine klare Haftungsregelung.

Long Story short

  1. Prof. Dr. Oliver Schellenberger (DIVA) fordert strengere Regulierung für Finfluencer: In einem Positionspapier kritisiert er die aktuelle Aufsichtspraxis und plädiert dafür, Finfluencer grundsätzlich unter die Finanzaufsicht zu stellen, wenn sie faktisch beratend tätig sind.

  2. BaFin greift nur bei personalisierten Empfehlungen: Allgemeine Produktempfehlungen – etwa mit Affiliate-Links – gelten meist nicht als Anlageberatung und bleiben daher außerhalb strenger Beratungspflichten, obwohl sie laut Schellenberger die Meinungsbildung und konkrete Kaufentscheidungen maßgeblich beeinflussen.

  3. Gefahr einer Regulierungslücke: Da die „meinungsbildende Phase“ außerhalb klarer Haftungsregeln stattfindet, könnten Anleger auf professionelle Beratung verzichten; Schellenberger fordert daher Sachkundenachweise, Weiterbildungspflichten, transparente Vergütung und klare Haftungsregeln auch für Finfluencer.