Bundesregierung bringt Aktivrente auf den Weg - Selbstständige außen vor
Im Koalitionsvertrag ist sie fest vereinbart, nun scheint die von der Union gewünschte Aktivrente Gestalt anzunehmen. Nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz am Dienstag eine Einigung innerhalb der Koalition bekannt gegeben hatte, liegt nun offenbar auch schon der Referentenentwurf zum Gesetz vor. Darüber berichtet das Handelsblatt, dem der Gesetzesentwurf bereits vorliegt.
Mit der Aktivrente sollen ältere Arbeitnehmer dazu animiert werden, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten. Eine Anhebung des Renteneintrittsalters lehnt die Bundesregierung bislang ab, stattdessen will man Anreize für längeres Arbeiten schaffen.
2.000 Euro steuerfrei
Einen Anreiz hierzu soll ein steuerlicher Freibetrag von 2.000 Euro im Monat liefern. Angesichts eines Steuerfreibetrags von voraussichtlich 12.348 Euro im kommenden Jahr – das entspricht 1.029 Euro im Monat – könnten Aktivrentner 971 Euro zusätzlich verdienen, ohne diese versteuern zu müssen.
Unabhängig vom Gesetzesentwurf können Arbeitnehmer, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten, auch ihren Rentenanspruch erhöhen. Arbeitnehmer erhalten für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf ihre Rente. Wer seinen Rentenbeginn um ein Jahr verschiebt, bekommt somit eine um sechs Prozent höhere Rente.
Neben der Aktivrente beinhaltet der Gesetzesentwurf auch noch die Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge, berichtet das Handelsblatt. Diese soll jedoch nur gelten, wenn die Zuschläge nicht höher sind als 25 Prozent des Grundlohns.
Selbständige ausgeschlossen
Gelten soll die Aktivrente allerdings nur für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Wer selbstständig ist, bleibt außen vor. Weitere Voraussetzung soll das Erreichen des gesetzlichen Rentenalters sein. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Menschen vorzeitig in der Rente gehen, dann aber weiterarbeiten und dafür Steuervorteile erhalten.
Insgesamt rechnet die Bundesregierung damit, dass jährlich rund 25.000 Beschäftigte von der geplanten Regelung Gebrauch machen. Laut Gesetzentwurf rechnet die Bundesregierung durch die neue Regelung mit Steuerausfällen in Höhe von jährlich 620 Millionen Euro – weniger als die Hälfte davon entfällt dabei auf den Bund, der Rest auf Länder und Kommunen. In Kraft treten soll die Aktivrente laut Bundeskanzler Merz bereits ab 1. Januar des kommenden Jahres.
Kritik vom BVK
„Wir sehen nicht, dass sich damit eine ausreichende Altersvorsorge lösen lässt“, kommentierte Michael Heinz, Präsident des Bundesverbands der Versicherungskaufleute (BVK) in einer Stellungnahme die Pläne der Regierung. So würde die Aktivrente Menschen begünstigen, die gesundheitlich und fachlich in der Lage seien, nach Rentenbeginn weiterzuarbeiten – das sind aus Sicht des BVK Akademiker und gut verdienende Fachkräfte.
Auch den Ausschluss von Selbstständigen sieht Heinz kritisch: „Wenn schon, dann sollten unbedingt Selbständige in das Modell der Aktivrente einbezogen werden. Denn gerade sie sind vielfach Fachleute, auf die nicht verzichtet werden kann. Das gehört sich auch aus Gründen des Gleichheitsgebotes nach Artikel 3 des Grundgesetzes.“
Der BVK plädiert statt der Aktivrente für eine umfassende Rentenreform, die einen generationengerechten Mix aus zukünftiger Rentenhöhe, Beitragssatz und Renteneintrittsalter beinhalte. Zudem solle die Bundesregierung auch die Riester- sowie die geplante Frühstartrente attraktiver gestalten.
Long Story short
Die Bundesregierung plant die Einführung der Aktivrente ab 1. Januar kommenden Jahres: Arbeitnehmer sollen über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Kritik kommt vom BVK.