Elementarschutz

BdV kritisiert politische Verantwortungslosigkeit

Die Entscheidung der Bundesregierung gegen eine Elementarschaden-Pflichtversicherung hatte vergangene Woche für eine Überraschung gesorgt. Der Bund der Versicherten sieht darin einen Fehler und bringt erneut sein Modell einer Poollösung ins Spiel.

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15:12 Uhr | 16. Dezember | 2022
Elementarschäden wie Überschwemmung

Eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden wie Überschwemmung wird es vorerst nicht geben. Diese Entscheidung der Bundesregierung kritisiert der BdV und verweist auf sein Modell einer Poollösung.

| Quelle: Aranga87

Bis vergangene Woche befand sich die Einführung einer Versicherungspflicht gegen Elementarschäden gefühlt schon in trockenen Tüchern. Schließlich kam die Diskussion in den vergangenen Jahrzehnten – meist nach verheerenden Flutereignissen – immer wieder mal auf und scheiterte dann an verfassungsrechtlichen Bedenken. Diese waren nun aber von einer Expertengruppe ausgeräumt worden und der Weg somit frei für flächendeckenden Versicherungsschutz gegen Überschwemmung und Co.

Doch anstatt eines konkreten Regelungsvorschlags für eine solche Pflichtversicherung gab es am 8. Dezember von Seiten der Bundesregierung eine Absage für das ganze Vorhaben. „Zur allgemeinen Verwunderung“, schreibt Stephen Rehmke, Vorstandsvorsitzender des Bund der Versicherten (BdV). Die Verbraucherschützer kritisieren die Entscheidung gegen eine Versicherungspflicht, die auf Bundesjustizminister Frank Buschmann zurückzuführen ist.

BdV fordert verpflichtende Lösung

„Steuerzahlende und Versicherte haben null Verständnis für dieses Rumeiern. Es geht nicht an, dass man auf die wiederkehrenden Naturkatastrophen immer nur hastig mit milliardenschweren Nothilfepaketen reagiert, statt sich um eine tragfähige Risikovorsorge zu kümmern. Und es ist nicht nachhaltig, wenn man Staatsmittel für den Wiederaufbau der betroffenen Gebiete einsetzen muss und sie nicht für die dringend gebotene bauliche Gefahrenprävention verwenden kann“, meint Rehmke weiter.

Dass sich der Bundesjustizminister nun so kurz vor dem Ziel auf die Seite der Versicherer geschlagen habe – diese lehnen eine Pflichtversicherung ab und wollen lieber durch eine Informationskampagne die Versicherungsdichte gegen Elementarschäden erhöhen – ärgert die Verbraucherschützer. Vor dem Hintergrund des Klimawandels brauche man nun schleunigst ein effektives und enges gesellschaftliches Zusammenwirken, um eine flächendeckende verpflichtende Lösung zu erreichen, so Rehmke.

Auch nach der kürzlichen Absage bleibt es den Bundesländern nicht verwehrt, ein eigenes verpflichtendes Modell für Immobilieneigentümer aufzuziehen. Viele seien Feuer und Flamme für so etwas. Das bringt nun auch wieder eine Poollösung ins Spiel, die der BdV bereits im Frühjahr vorgeschlagen hatte. Darüber wollen die Verbraucherschützer im Mai auf ihrer Wissenschaftstagung diskutieren. Da Buschmann die Entscheidung gegen eine Pflichtversicherung mit der derzeit schwierigen finanziellen Lage für viele Menschen begründet hatte, könnte die gesellschaftliche Akzeptanz für Mehrkosten dann schon wieder anders aussehen.