Beratung

Bundesregierung sieht Erstinformation zu Nachhaltigkeit kritisch

Nachhaltigkeit spielte zuletzt in der Anlageberatung eine immer größere Bedeutung. Makler müssen seit vergangenem August die Kunden gezielt zu deren Nachhaltigkeitspräferenzen fragen. Doch muss das Thema zusätzlich in eine Erstinformation aufgenommen werden?

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15:01 Uhr | 10. Januar | 2023
Mehrere Bäume in einem Wald

Die CDU-Fraktion hatte sich über die Möglichkeit erkundigt, das Thema Nachhaltigkeit in der Erstinformation der Makler abzubilden. Diese Maßnahme sieht die Bundesregierung allerdings eher kritisch.

| Quelle: GettyTim82

Die Bundesregierung hat keine Pläne, dass das Thema Nachhaltigkeit künftig Bestandteil der Erstinformation, mit der Makler unter anderem über ihren Vertriebsstatus aufklären müssen, wird.   „Mit einer Erstinformation könnte zwar allgemein schon über die Grundlagen des Themas der Nachhaltigkeit informiert werden müssen, sind integraler Bestandteil des Beratungsgesprächs“, schreibt Finanzministeriums-Staatssekretär Florian Toncar in der Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.  

Allerdings müsste die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden zusätzlich erfolgen – mit einer Erwähnung des Themas in der Erstinformation wird eine Abfrage nämlich nicht hinfällig. „Daher sind aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der möglichen Einführung einer Kunden-Erstinformation zum Thema Nachhaltigkeit eventuell drohende Nachteile durch überbordende Bürokratie und Überfrachtung des Kunden beim geschäftlichen Erstkontakt in eine Abwägung einzubeziehen“ zeigt sich Toncar skeptisch.  

Dass die Erörterung der Frage, ob und wenn ja, in welchem Ausmaß der Kunde sein Geld nachhaltig anlegen möchte, länger als sechs Minuten dauert, hat nun offenbar auch die Bundesregierung erkannt. Einen solchen Zeitaufwand hatte das Bundeswirtschaftsministerium in einem Referentenentwurf zur „Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeige- und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung“, mit der die Präferenzabfrage auch auf die 34f-Berater ausgeweitet werden soll, unterstellt.  

Diesen doch sehr knapp bemessene Schätzung will die Bundesregierung nun jedoch noch einmal überdenken – auch aufgrund der Rückmeldungen aus der Branche. „Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wertet derzeit die im Rahmen der Beteiligung eingehenden Stellungnahmen zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerbeanzeigeverordnung und der Finanzanlagenvermittlungsordnung aus und überarbeitet den Entwurf, auch im Hinblick auf die Schätzung des Erfüllungsaufwands“, heißt es hierzu von Seiten des Finanzministeriums.  

Nach Schätzungen des Vermittlerverbands liegt der tatsächliche zeitliche Erfüllungsaufwand bei einer Stunde – dem Zehnfachen des Aufwands, den das Bundeswirtschaftsministerium kalkuliert hat.