Schadenfall der Woche

Was das Brückenunglück von Baltimore mit der Titanic zu tun hat

Der Schaden dürfte in die Milliarden gehen. Unklar bleibt jedoch noch, wer für ihn aufkommen muss. Der Haftpflichtversicherung der Schiffsreederei könnte ein jahrhundertealtes Gesetz helfen, Milliarden Dollar zu sparen.

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12:03 Uhr | 28. März | 2024
Schadenfall der Woche

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| Quelle: procontra

Der Zusammenstoß eines Schiffes mit der Francis Scott Key Bridge im amerikanischen Baltimore könnte zu einem Rekordschaden in der Schiffsversicherung werden. Ein Experte bezifferte den möglichen Versicherungsschaden auf bis zu vier Milliarden Euro, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Ein kurzer Rückblick: In der Nacht zum Dienstag rammte das den Hafen von Baltimore verlassende Frachtschiff „Dali“ nach einem Stromausfall an Bord einen Pfeiler der rund 2,5 Kilometer langen, vierspurigen Autobahnbrücke. In der Folge des Zusammenstoßes stürzte die gesamte Brücke ein. Mit ihr fielen acht Bauarbeiter in die Tiefen des Patapsco Rivers. Während zwei gerettet wurden, konnten zwei weitere Arbeiter nur tot geborgen werden. Vier Arbeiter gelten noch als vermisst. Die Chance, dass sie überlebt haben, gehen aufgrund der eisigen Temperaturen des Wassers jedoch gegen Null.

An Land stellt sich derweil die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss: die Haftpflichtversicherung der Reederei oder der Schadenversicherer, über den die Brücke abgesichert war? Darüber hinaus könnten weitere Versicherungen zum Tragen kommen, beispielsweise eine Betriebsausfallversicherung für den Hafen.

Kommt das „Titanic-Gesetz“ zur Anwendung?

Auch wenn die Unfallursache noch unklar ist, dürfte in erster Linie die Haftpflichtversicherung der Reederei – die International Group of P&I Clubs – im Blickpunkt stehen. Diese könnte aber das Schadensvolumen für sich gering halten, schätzen Experten. Der Grund ist ein Gesetz aus dem Jahr 1851. Da auch der Reeder der 1912 verunglückten Titanic sich dieses Gesetz zu Nutze machte, wird dieses auch als „Titanic-Gesetz“ bezeichnet.

Besagtes Gesetz, so berichtet es das Fachportal „Insurance Business“, begrenzt den durch die Haftpflichtversicherung zu zahlenden Schaden auf den Wert des Schiffes nach dem Unfall. Hinzugerechnet wird noch die Summe, die die Reederei mit dem Transport der Container an Bord verdient hätte. Statt also für einen Milliardenschaden aufkommen zu müssen, könnte die Versicherer unter Umständen nur einen zweistelligen Millionenbetrag zahlen müssen.

Man kann folglich mit ziemlicher Sicherheit behaupten, dass der Fall der verunglückten „Dali“ die nächsten Jahre die Gerichte beschäftigen wird.