Schadenfall der Woche

Auto beschlagnahmt wegen „verrückten" Fahrens

Ein Ehepaar ist durch eine dänische Kleinstadt gebrettert – mit 107 km/h. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin den Pkw auf der Grundlage des dort geltenden „Verrücktes-Fahren“-Gesetzes.

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15:09 Uhr | 14. September | 2023
Schadenfall der Woche

Wer zu schnell fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. In Dänemark gilt ein besonderes Gesetz, das Raser bestraft, das sogenannte "Verrücktes-Fahren-Gesetz".

| Quelle: procontra

Als eine der Top-Touristenattraktionen Deutschlands gelten hiesige Autobahnen – oder vielmehr das Fahren darauf. Der Grund: nach wie vor gibt es kein Tempolimit. Das hat schon manche Besucher aus dem Ausland zu waghalsigen Rennen animiert, die ihnen als solche sogar von Reiseunternehmen angepriesen worden waren.

Dennoch gibt es auch hierzulande Geschwindigkeitsbegrenzungen, die auch ohne extra Kennzeichnung gelten: Grundsätzlich dürfen Autofahrer innerorts die 50-Stundenkilometer-Marke nicht überschreiten. Ein deutsches Ehepaar, das in einer dänischen Kleinstadt mit dem Pkw unterwegs war, hätte sich also denken können, dass Rasen auch hier keine gute Idee ist.

Nachdem das Duo mit 107 km/h durch die Ortschaft Brøns in der Gemeinde Tønder gebraust und dabei in eine Verkehrskontrolle gerauscht war, nahm ihnen die Polizei den Schein-Boliden wegen „verrückten Fahrens“ ab, wie der Spiegel berichtet.

Dänemark ahndet Bleifuß-Verhalten nämlich auf der Grundlage eines Gesetzes mit dem possierlichen Namen Vanvidskørsel-Gesetz, was mit „Verrücktes-Fahren“-Gesetz übersetzt werden kann.

Auf der Website des Justizministeriums heißt es: „Wir sind sehr zufrieden, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wurde.“ Das Fahren in dieser Geschwindigkeit sei inakzeptabel, wird Polizeikommissar Eli Jepsen Gejsing, der Leiter der Verkehrspolizei in Süd- und Südjütland, zitiert. Ob das Ehepaar sein Auto wieder zurückbekommt, darüber muss nun ein Gericht entscheiden.