In einem aktuellen Urteil hat das OLG Köln dem Maklerunternehmen UFKB untersagt, sich auf seiner Website als „unabhängiger“ Makler zu bezeichnen. Für Geschäftsführer Alexander Koch ein großer Rückschlag – hatte er doch stark für die Bezeichnung als „unabhängiger Makler“ gekämpft. „Wie überzeugt man jemanden davon, dass die Erde rund ist, wenn er unabhängig von jedem Argument weiter behauptet, sie sei eine Scheibe – und sich noch nicht einmal auf ein Gespräch einlässt?“, sagt Koch gegenüber procontra zu dem Verlauf des Verfahrens. Besonders enttäuschend sei nicht allein die Entscheidung selbst, sondern die Art und Weise der Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten. Viele Punkte wurden nicht widerlegt, sondern schlicht nicht aufgegriffen. Das hinterlasse ein Gefühl von Hilflosigkeit: Recht zu haben bedeute nicht zwingend, auch Recht zu bekommen.
Sternchenkennzeichung als mögliche Lösung angeboten
In der mündlichen Verhandlung wurde laut Alexander Koch und seinem Anwalt, Votum-Vorstand Martin Klein, ausdrücklich angedeutet, dass eine Sternchen-Kennzeichnung unmittelbar am Begriff „Unabhängigkeit“ mit Verweis auf die erläuternde Passage möglicherweise zu einer anderen Bewertung hätte führen können. Dies findet sich inhaltlich auch im Urteil wieder. Damit bleibt die Verwendung des Begriffs faktisch möglich – jedoch nur unter formalen Voraussetzungen der visuellen Darstellung.
Diese Argumentation verdeutlicht für Koch allerdings auch die zentrale Problematik: Nicht der Inhalt der Erklärung zur Unabhängigkeit wird als falsch bewertet, sondern ihre Platzierung und Hervorhebung. Das Urteil reduziere die komplexe Realität der Versicherungsvermittlung letztlich auf eine einzige Dimension: Provision versus Honorar. Dadurch entsteht der Eindruck, dass auf juristischem Wege eine strukturelle Verschiebung der Marktordnung angestrebt wird, die politisch im Rahmen der IDD-Diskussion bewusst nicht umgesetzt wurde.
RIS könnte Unabhängigkeit ohnehin kassieren
Wie Martin Klein gegenüber procontra erläutert, könnte der Begriff der Unabhängigkeit ohnehin noch von der EU-Kleinanlegerstrategie kassiert werden. Es wurde bereits am 18. Dezember 2025 verkündet, dass man die Trilog-Verhandlung zur Retail Investment Strategie erfolgreich abgeschlossen habe. Ein konkreter Text, auf den sich die Verhandlungsparteien nunmehr tatsächlich verständigt haben, liegt weiterhin nicht vor. Wie Klein ausführt, wurde jedoch aus den internen Verhandlungskreisen mitgeteilt, dass auch für die Versicherungsvertriebslinie IDD eine Regelung vorgesehen sein soll, nach der die Verwendung des Begriffs „unabhängig“ nur dann gestattet ist, wenn der Versicherungsvermittler keine Zuwendungen von dritter Seite erhält oder sie unmittelbar an seinen Kunden weitergibt. Dies würde der bereits heute für Finanzberater geltenden Regelung in Artikel 24 Abs. 7 Buchstabe b der MiFID II und der diesbezüglichen Delegierten Richtlinie 2017/593 Artikel 12 entsprechen.
Sollte sich dies bewahrheiten, wäre bereits aufgrund einer europäischen Vorgabe, die zwar erst in zwei Jahren nach Veröffentlichung in Kraft tritt, sodann die Verwendung des Begriffs „unabhängig“ für Versicherungsmakler die Provisionen entgegennehmen nicht mehr möglich. Dies spielt für Klein auch eine Rolle für die Frage, ob sich der Gang vor den BGH wirklich noch lohnt. „Auch vor diesem Hintergrund ist natürlich ein Verfahren vor dem BGH zu überdenken, da nach den uns erteilten Informationen die Übermittlung der RIS-Texte, auf die man sich vermeintlich schon im Dezember verständigt haben möchte, nunmehr zeitnahe erfolgen soll. Wir haben hierzu auch auf unserer Votum Frühjahrstagung Ende des Monats den zuständigen Bereichsleiter der EIOPA David Cowan eingeladen“, so Klein.
Die UFKB GmbH hat diesen Rechtsstreit laut Koch bis an die Grenze des ihr Möglichen geführt – nicht nur im eigenen Interesse, sondern im Interesse eines Berufsbildes, das seit Jahrzehnten besteht. Sogar ein eigens angefertigtes Gutachten hatte die UFKB in Auftrag gegeben, doch die Ergebnisse wurden im Prozess kaum gewürdigt. Ob dieser Weg weiter beschritten wird, wird derzeit sorgfältig geprüft. Den vollständigen Hintergrund und Prozessverlauf hat Alexander Koch in seinem Blog dokumentiert.
long story short
OLG Köln untersagt Begriff „unabhängig“: Das Gericht verbietet dem Maklerunternehmen UFKB, sich ohne Einschränkung als „unabhängiger Makler“ zu bezeichnen. Eine Nutzung könnte laut Urteil nur mit klarer Sternchen-Kennzeichnung und erläuterndem Hinweis zulässig sein.
Kritik an der Urteilsbegründung: UFKB-Geschäftsführer Alexander Koch und sein Anwalt Martin Klein (Votum) bemängeln, dass zentrale Argumente im Verfahren kaum berücksichtigt wurden. Aus ihrer Sicht reduziert das Urteil die Realität der Versicherungsvermittlung stark auf die Frage Provision versus Honorar.
EU-Regulierung könnte Begriff ohnehin abschaffen: Nach Angaben von Martin Klein könnte die EU-Retail-Investment-Strategie künftig festlegen, dass „Unabhängigkeit“ nur ohne Drittvergütungen zulässig ist. Sollte dies umgesetzt werden, könnten provisionsbasierte Versicherungsmakler den Begriff künftig generell nicht mehr verwenden.

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