Rechtsstreit geht weiter
Helmsauer Brüder erwirken einstweilige Verfügung gegen Dr. Schmidt & Erdsiek

Die Helmsauer-Brüder Steffen und Bastian Helmsauer haben eine einstweilige Verfügung gegen die Versicherungsmakler Dr. Schmidt & Erdsiek GmbH & Co. KG erwirkt. Die Dr. Schmidt & Erdsiek GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft der Helmsauer Gruppe mit Sitz in Nürnberg und ist die umsatzstärkste Maklermarke der Gruppe, deren Mehrheitseigentümer Nordic Capital ist. Unter dem Dach von Dr. Schmidt & Erdsiek wurden in der Vergangenheit zahlreiche aufgekaufte Maklerunternehmen der Helmsauer Gruppe gebündelt. Branchengerüchten zufolge gibt es zudem Überlegungen, Dr. Schmidt & Erdsiek zur Hauptmarke der Helmsauer Gruppe auszubauen.
In dem Rechtsstreit mit den Helmsauer-Brüdern, die derzeit unter dem Namen RVH Helmsauer Brüder firmieren – hinsichtlich des Namens des Maklerhauses laufen noch weitere juristische Auseinandersetzungen –, geht es um einen Kundenfall. Der Vorwurf lautet, dass Dr. Schmidt & Erdsiek behauptet habe, ein Wechsel eines Mandanten zu den Helmsauer-Brüdern würde zu einer Verschlechterung seines Versicherungsschutzes führen. Da diese Aussage offenbar sogar schriftlich vorlag, dürfte die Beweislage eindeutig gewesen sein. Die Richterin erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung, die bei Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro geahndet werden kann.
Nach dem abrupten Ausstieg von Firmen-Chef Bernd Bernd Helmsauer aus der Helmsauer Gruppe im Dezember 2025 hatten auch seine beiden Söhne, Bastian und Steffen Helmsauer, das Unternehmen verlassen. Seitdem bauen sie ihr eigenes Maklerunternehmen auf, dessen Namen sie jedoch aufgrund einer rechtlichen Auseinandersetzung mit der Helmsauer Gruppe nun bereits mehrfach ändern mussten. Sollten sich die Parteien – was nicht sehr wahrscheinlich scheint – nicht auf einen von beiden Seiten akzeptierten Markennamen einigen können, wird der Fall nun in das Hauptsacheverfahren gehen. Für die Helmsauer Brüder steht fest, dass sie ihren Familiennamen auch im Markennamen behalten wollen, das haben sie bereits mehrfach im Gespräch mit procontra bekräftigt. Dafür sind sie nach eigenen Aussagen auch bereit, bis zu den obersten Instanzen Ihr Recht durchzuesetzen. Ein Wettbewerbsverbot steht ihnen nicht entgegen.
