Gerichtsurteil

Riester: Allianz erleidet nächste Niederlage im Rentenfaktor-Streit

Benachteiligt eine Klausel zur Anpassung des Rentenfaktors in Riester-Policen die Kunden der Allianz Lebensversicherung? Diese Frage hat nun auch das Landgericht Berlin bejaht. Ein ähnlicher Fall liegt bereits beim BGH.

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15:05 Uhr | 08. Mai | 2025
Allianz Fahnen

Benachteiligt eine Klausel zur Anpassung des Rentenfaktors in Riester-Policen die Kunden der Allianz Lebensversicherung? Diese Frage hat nun auch das Landgericht Berlin bejaht. Ein ähnlicher Fall liegt bereits beim BGH.

| Quelle: Allianz

Die Allianz Lebensversicherung hat vor Gericht erneut eine Niederlage im Streit um die Kürzung des Rentenfaktors in Riester-Policen erlitten. Das Landgericht Berlin hat in einem am 30. April entschiedenen Verfahren (Az. 4 O 177/23) erklärt, dass der Versicherer den vertraglich zugesicherten Rentenfaktor nicht einseitig zum Nachteil seiner Kunden herabsetzen darf. Über das Verfahren informierte an diesem Donnerstag die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die dieses laut eigener Aussage führte.

Demnach hat sich das LG Berlin in seiner Entscheidung einem viel beachteten Urteil des OLG Stuttgart vom Januar angeschlossen – der bislang höchsten Instanz-Entscheidung in der Rentenfaktor-Streitfrage. In dessen Kern geht es um eine Klausel, die der Allianz zwar eine Reduzierung des Rentenfaktors, zum Beispiel im Falle dauerhaft niedriger Zinsen, einräumt, jedoch keine erneute Anhebung vorsieht, sofern sich die Renditelage wieder verbessert. Das OLG Stuttgart entschied deshalb nach Klage durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass die beanstandete Klausel unwirksam ist.

Genauso hat nun auch das LG Berlin entschieden, ebenfalls betreffend eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und blickt bereits jetzt nach Karlsruhe. Denn dort befindet sich das Urteil aus Stuttgart bereits im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

Wie eine Allianz-Sprecherin auf procontra-Nachfrage mitteilte, erwartet man bei dem Lebensversicherer von dem BGH-Verfahren auch einen maßgeblichen Richtungszeig für weitere Verfahren wie das nun in Berlin entschiedene. Die Allianz fühlt sich auch deshalb im Recht, weil man in der angegriffenen Klausel eher einen Formulierungskonflikt als eine tatsächliche Benachteiligung der Kunden sieht. „Die von der Verbraucherzentrale angegriffene Regelung stellt eine ausgewogene Regelung dar, die sämtliche Interessen berücksichtigt, einschließlich der Interessen der Versicherten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach einer Anpassung des Rentenfaktors auch eine Wiederanhebung des Rentenfaktors möglich“, argumentierte die Sprecherin. Zudem würden vertragliche Zusagen und Garantien von Anpassungen des Rentenfaktors unberührt bleiben.

Auf das anstehende Verfahren vor dem BGH werden neben der Allianz wahrscheinlich noch zahlreiche weitere Lebensversicherer blicken. Denn anscheinend ist die besagte Anpassungsklausel in der Branche, in dieser oder ähnlicher Form, weit verbreitet.