Nach Generali-Deal

Droht ein Kickback-Beben in der Lebensversicherung?

Aus Sicht zweier Experten könnten bald noch weitere Lebensversicherer der Generali folgen, die nun offenbar teilweise Kosten an ihre Fondspolicen-Kunden zurückerstattet. Das könnte auch Auswirkungen auf die Asset Manager haben.

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13:03 Uhr | 04. März | 2024
Droht ein Kickback-Beben in der Lebensversicherung?

Werden bald noch weitere Lebensversicherer dem Deal zwischen BaFin und Generali folgen, indem sie die Kosten von Fondspolicen teilweise an ihre Kunden zurückerstatten?

| Quelle: Generali

Stehen die Versicherungsbranche und die mit ihr zusammenarbeitenden Fondsgesellschaften vor einem Umbau ihres Provisionssystems? Diesen Gedanken legen Gian Vahedi und Max Biesenbach von der Strategieberatung Simon-Kucher nahe. Als Ausgangspunkt dafür nennen sie den Deal, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun offenbar mit der Generali eingefädelt hat. Aber der Reihe nach:

Die Abschluss- und Vertriebskosten einiger Lebensversicherer sind zu hoch, davon ist die BaFin überzeugt. Einer der Übeltäter ist anscheinend die Generali mit der sich die Aufsicht – so berichteten kürzlich Süddeutsche Zeitung und Versicherungsmonitor – auf einen Deal geeinigt haben soll. Demnach soll der deutsche Ableger des italienischen Versicherers einigen Kunden mit fondsgebundenen Lebensversicherungen einen Teil der aus ihren Beiträgen abgeführten Kosten zurückerstatten. Die Generali hat die Berichte bislang nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert.

Laut Versicherungsmonitor soll die Generali dafür die Überschussbeteiligung auf das Fondsguthaben bei Verträgen mit Kapitalaufbau erhöhen. Das Geld dafür soll aus den sogenannten Kickbacks stammen, also den Rückvergütungen, welche die Fondsgesellschaften an den Versicherer leisten.

Umbau des Fondspolicen-Provisionssystems?

Ein Modell, das bald Schule machen könnte? „Es ist nicht unwahrscheinlich, dass diese Entscheidung nur der Vorbote eines flächendeckenden Bebens in der Lebensversicherungsbranche ist. Nicht nur das Vertriebs- und Ertragsmodell der Versicherungen stünde damit auf dem Prüfstand, sondern auch das der Asset Manager“, schreiben die beiden Simon-Kucher-Partner in einem Kommentar. Aus ihrer Sicht hat die BaFin mit dem Generali-Deal implizit deutlich gemacht, dass sie vehementer gegen zu hohe Kosten von Investmentfonds vorgehen will. Doch ein beträchtlicher Teil der in den Policen enthaltenen Fondsgebühren werde von den Asset Managern zur Incentivierung von Vertriebspartnern, wie den Versicherungen, jährlich als Bestandsprovision ausgeschüttet.

Die Fondsgesellschaften müssten sich deshalb nun über eine intelligente Bepreisung ihrer Produkte und Anpassung der Vergütungsmodelle für Vertriebspartner Gedanken machen. „Wenn Asset Manager sich mit dieser Fragestellung – trotz der immer wieder aufkeimenden Erwägungen eines flächendeckenden Provisionsverbots auf europäischer Ebene – bisher noch nicht eingehend beschäftigt haben, dann ist spätestens jetzt der richtige Zeitpunkt dies zu tun“, meinen Vahedi und Biesenbach.

Kickback-Problem nur wenig verbreitet?

Das Vorgehen der Generali wirft zudem die Frage auf, ob ihre Vermittler künftig mit geringeren Provisionseinnahmen rechnen müssen. Sei es durch gekürzte Abschlussprovisionen oder auch weniger Einnahmen durch die Kickbacks. Denn Ende 2021 war bekannt geworden, dass DVAG-Vermittler, größter Vertriebs-Arm der Generali, ebenfalls an den Rückvergütungen durch die Fondsgesellschaften beteiligt werden. Üblich sei es eigentlich, dass die Kickbacks komplett an die Versicherer fließen. Auf unsere bereits Ende Februar erfolgte Nachfrage zur Entwicklung des Provisionssystems für DVAG’ler und andere Vermittler wollte sich die Generali jedoch nicht äußern.

In einer kürzlich erschienen Studie der Rating-Agentur Assekurata hatte diese auch die Rückvergütungen von Fondsgesellschaften an Versicherer bei Fondspolicen unter die Lupe genommen. Dabei habe sie keine übermäßig hohen Kickback-zahlungen feststellen können. Allerdings haben auch nur elf Lebensversicherer die erforderlichen Date für die Auswertung zugeliefert.