Neue Ankündigung für 2024

Krankenkassenbeiträge sollen weiter steigen

Das Milliardendefizit in der GKV erhöht den Druck zur privaten Vorsorge. Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Beiträge weiter erhöhen, um die Finanzierungslücke zu schließen. Leistungskürzungen und Steuererhöhungen schließt er aus.

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10:06 Uhr | 13. Juni | 2023
Karl Lauterbach

Die finanziell angespannte Situation in der GKV zwingt zum Handeln: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte an, die Krankenkassenbeiträge ab 2024 erneut zu erhöhen.

| Quelle: BMG/Thomas Ecke

Die finanzielle Situation in der Gesetzlichen Krankenkasse ist weiter prekär. Erst zu Beginn des Jahres hatten etliche Krankenkassen im Zuge des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ihre Zusatzbeiträge erhöht, verbessert hat sich die Lage indes kaum. Vor dem Hintergrund kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nun an: Im kommenden Jahr würden die Beiträge erneut leicht steigen.

„Finanzminister Christian Lindner hat klargemacht, dass die Steuerzuschüsse an die gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können“, sagte Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), und: „Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen.“ Dabei betonte der Gesundheitsminister: Er gehe nicht davon aus, dass das Defizit der Gesetzlichen Krankenkassen bei sieben Milliarden Euro liege. „Trotzdem wird es wohl ein Defizit geben.“

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze soll es nicht geben

Der GKV-Spitzenverband hatte zuletzt für das kommende Jahr ein Defizit zwischen 3,5 und 7 Milliarden Euro prognostiziert. Rechnerisch würde daraus ein Anstieg beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten resultieren, so die Schätzung des Verbands.

Einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, wie sie zuletzt SPD und Grüne gefordert hatten, erteilte Lauterbach zudem eine Absage. Denn dies wäre mit einer Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze verbunden, sagte er. „Das ist durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen. Ich hätte selber kein Problem damit, die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Aber ich halte mich an Abmachungen.“ Die Beitragsbemessungsgrenze gibt bei Arbeitnehmern die maximale Höhe des Arbeitsentgelts an, das zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge herangezogen wird.

Erst kürzlich schossen mehrere alternative Finanzierungsvorschläge aus dem Boden, um das Milliardendefizit in der GKV zu schließen. Unter anderem polarisierte der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen zu Jahresbeginn mit der Forderung nach einer Selbstbeteiligung von Kassenpatienten. Anfang Juni sorgte IKK-Chef Ralf Hermes mit dem Vorschlag, Leistungskürzungen beim Thema Zahnersatz in Betracht zu ziehen, für Schlagzeilen.