Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Seit Anfang dieses Jahres gibt bei der Kreditvergabe eine sogenannte Abkühlungsperiode. Das heißt: Zwischen dem Abschluss eines Kreditvertrags und dem Abschluss einer Restschuldversicherung muss eine Frist von mindestens 7 Tagen liegen. Damit sollen Verbraucher vor vorschnellen Entscheidungen geschützt werden
Nun fürchtet der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass diese Wartefrist wieder einkassiert werden könnte. Anlass ist die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, für die in Kürze ein Gesetzesentwurf seitens der Bundesregierung erwartet wird. In diesem Rahmen, so warnt die Verbraucherzentrale Bundesverband, setze sich die Kreditwirtschaft dafür ein, die Wartefrist wieder zu streichen.
Die Restschuldversicherung steht seither in der Kritik der Verbraucherschützer: Diese seien häufig überteuert und bieten nur lückenhaften Schutz, moniert die Verbraucherzentrale. In ihrer aktuellen Pressemitteilung präsentiert die Verbraucherzentrale dann auch einen aus ihrer Sicht symptomatischen Beispielsfall. So werde bei der Santander Bank für eine abzusichernde Kreditschuld in Höhe von 18.000 Euro für acht Jahre eine Versicherungsprämie von über 5.000 Euro verlangt, was 29 Prozent der Kreditsumme ausmache.
„Die Politik muss gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin vor übereilten und kostspieligen Abschlüssen einer Restschuldversicherung geschützt werden“, erklärte Verbraucherzentrale-Vorständin Ramona Pop in Richtung Politik gerichtet.