Nach BGH-Urteil

Streit um Rentenfaktor: Neue Klagen gegen Allianz und R+V

Wegen der Verwendung umstrittener Rentenfaktorklauseln durch Versicherer hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weitere Klagen eingereicht. Betroffen sind konkret fondsgebundene Rentenversicherungen der Allianz und der R+V Lebensversicherung.

Ernstes, älteres Paar prüft Verträge

Durch die einseitige Absenkung des Rentenfaktors können Sparer viel Geld verlieren (Symbolfoto). | Quelle: skynesher

Mit diesem Schritt knüpfen die Verbraucherschützer an eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) an und gehen weiter gegen Vertrags-Klauseln vor, die Verbraucher benachteiligen können.

In dem damaligen Urteil hatte der BGH nach Klage der Verbraucherzentrale gegen die Allianz Lebensversicherung eine Klausel in einem fondsgebundenen Riester-Vertrag für ungültig erklärt, die dem Versicherer ein einseitiges Recht zur Absenkung der Rentenleistung einräumte, ohne eine spätere Wiederheraufsetzung des Rentenfaktors bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Umstände vorzusehen. Derartige einseitige Leistungsänderungen verstoßen nach Ansicht des Bundesgerichts gegen das Symmetriegebot und benachteiligen Verbraucher unangemessen.

Kritik an einseitigen Leistungsänderungen

Die nun streitigen, neuen Klauseln der Allianz und der R+V unterscheiden sich der Verbraucherzentrale zufolge zwar im Wortlaut von der bereits beanstandeten Regelung, verfolgten jedoch dasselbe Grundprinzip: Sie eröffneten den Versicherern Spielräume zur nachträglichen Absenkung der Rentenleistung, ohne sie zugleich transparent und verbindlich zu verpflichten, Leistungsabsenkungen bei verbesserten Rahmenbedingungen rückgängig zu machen.

„Private Rentenversicherungen werden mit stabilen und verlässlichen Leistungen beworben. Dann müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auch darauf verlassen können, dass diese Leistungsversprechen nicht nachträglich ausgehöhlt werden“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. 

Mehr Verträge betroffen als ursprünglich angegeben

Die Allianz hat nach eigenen Angaben inzwischen mit der Korrektur der beanstandeten Rentenfaktor-Klausel begonnen. Betroffen sein sollten ursprünglich nur Verträge, die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen worden waren. Die nachträglichen Korrekturen belegen laut Verbraucherzentrale jedoch einen deutlich weiteren Anwendungsbereich.

Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente ein Sparer pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhält. Er ist eine der wichtigsten Kennzahlen bei fondsgebundenen Rentenversicherungen. Eine Absenkung des Faktors kann erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der ausgezahlten Rente haben.

Die umstrittene Klausel im Wortlaut:

Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 a Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 € Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können.