BVK-Podiumsdiskussion

Reform der Altersvorsorge: „Die Kostendebatte wird unfair geführt“

Bei einer BVK-Podiumsdiskussion stand unter anderem die Zukunft der Beratungspflicht im Mittelpunkt. Politikvertreter Carsten Brodesser (CDU) hatte eine klare Position, nicht nur zur Kostendiskussion.

BVK-Podiumsdiskussion

Politik, Wissenschaft und Vermittlerschaft diskutierten beim BVK über Beratungspflicht, Kostendeckel und Auszahlmodelle im Rahmen der geplanten Reform. | Quelle: Matthias Hundt

Braucht private Altersvorsorge weiterhin verpflichtende Beratung? Diese Frage stand im Zentrum der Podiumsdiskussion des BVK zur geplanten Reform der privaten Altersvorsorge. Teilnehmer waren Dr. Carsten Brodesser (CDU), Mitglied des Finanzausschusses, BVK-Präsident Michael Heinz, Peter Schwark vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) sowie Matthias Beenken von der FH Dortmund. Einigkeit herrschte bei den Teilnehmern darin, dass Altersvorsorge trotz geplanter Standardprodukte komplex bleibt – und Verbraucher deshalb weiterhin Unterstützung benötigen.

Insgesamt wurden die bekannten Argumente zu Kostendeckel, Beratungspflicht und zur Auszahl-Debatte bis 85 nochmals verstärkt, auch um CDU-Mann Brodesser mit den letzten Impulsen Richtung Bundestag zu schicken, wo heute der Finanzausschuss zur Reform der Altersvorsorge tagt.

Ohne Beratung keine spürbare Verbreitung der privaten Altersvorsorge

BVK-Präsident Michael Heinz machte deutlich, dass Beratung aus Sicht der Vermittler unverzichtbar bleibt. Altersvorsorgeentscheidungen beträfen Zeiträume von mehreren Jahrzehnten und seien für viele Menschen schwer zu überblicken. „Altersvorsorge braucht Beratung“, so Heinz und bezeichnete sie als zentralen Bestandteil des Verbraucherschutzes. Gerade wenn Garantien reduziert und Kapitalmarktrisiken stärker in den Vordergrund rückten, sei qualifizierte Unterstützung wichtiger denn je.

Auch der CDU-Finanzpolitiker Carsten Brodesser sprach sich gegen eine Abschaffung der Beratungspflicht aus. „Ich erkenne überhaupt keine Notwendigkeit, die Beratungspflicht abzuschaffen“, sagte der Bundestagsabgeordnete. Der Unterschied zu gewöhnlichen Konsumentscheidungen liege auf der Hand: Während ein Fehlkauf bei Alltagsprodukten schnell korrigiert werden könne, wirkten Altersvorsorgeentscheidungen über Jahrzehnte.

Ich erkenne überhaupt keine Notwendigkeit, die Beratungspflicht abzuschaffen.
Dr. Carsten Brodesser

Peter Schwark vom DIA verwies zudem auf psychologische Hürden vieler Verbraucher. „Für den Normalverbraucher ist Altersvorsorge zunächst einmal komplex.“ Studien zeigten, dass Menschen häufig aus Angst vor Fehlentscheidungen oder Verlusten gar nicht handelten. Auch gut informierte Personen seien davon betroffen. Standardprodukte könnten zwar einzelne Aspekte vereinfachen, würden die grundlegende Unsicherheit vieler Verbraucher aber nicht beseitigen.

Kostendeckel würde Vertriebswege verengen

Ein weiterer zentraler Streitpunkt der Reform ist der geplante Kostendeckel für Standardprodukte. Der Gesetzentwurf sieht derzeit eine Obergrenze von 1,5 Prozent vor, über die hinausgehende Kosten nicht zulässig wären. Vertreter der Vermittler warnen jedoch davor, dass ein zu niedriger Deckel die Beratung wirtschaftlich unter Druck setzen und Vertriebswege verengen würde. Das stünde dem Ziel einer möglichst großen Verbreitung in der Bevölkerung entgegen.

Heinz kritisierte in der Diskussion, dass das Kostenthema in der politischen Debatte häufig verkürzt dargestellt werde. Beratung verursache insbesondere in der Anfangsphase eines Vertrags erheblichen Aufwand. „Eine qualifizierte, gute Beratung hilft den Menschen – und sie muss auch honoriert werden“, sagte er. Es sei sinnvoll, über mehr Transparenz oder eine Streckung der Abschlusskosten über mehrere Jahre zu sprechen. Als denkbaren Kompromiss zur Streckung der Abschlussprovisionen nannte Heinz 5 bis 10 Jahre.

Eine qualifizierte, gute Beratung hilft den Menschen – und sie muss auch honoriert werden.
Michael Heinz

Auch Brodesser warnte vor möglichen Nebenwirkungen eines zu strengen Kostendeckels. Die Grenze von 1,5 Prozent sei auf Basis einer Marktanalyse zustande gekommen. Dabei habe man untersucht, bei welchen Kosten ausreichend Anbieter und Vertriebswege bestehen bleiben. „Je niedriger ich den Kostendeckel setze, desto mehr Vertriebswege mache ich unmöglich“, sagte der CDU-Politiker. Gerade Menschen mit wenig Finanzwissen seien auf Beratung angewiesen und würden sonst eher auf Vorsorge verzichten.

Besonders kritisch sehen Vermittler zudem Überlegungen, Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Laufzeit eines Vertrags zu verteilen. Da Altersvorsorgeprodukte häufig Laufzeiten von 30 Jahren oder mehr haben, würde eine solche Regelung die Einnahmen der Vermittler stark verzögern. Die Folge könnte sein, dass sich viele Berater aus der Altersvorsorgeberatung zurückziehen. Für die angestrebte stärkere Verbreitung der privaten Vorsorge wäre das aus Sicht der Diskussionsteilnehmer kontraproduktiv.

Auszahlplan bis 85 ist als Standard fragwürdig

Neben Beratungspflicht und Kostenstruktur sorgte auch die geplante Auszahlphase für Diskussionen. Matthias Beenken von der FH Dortmund warnte, dass ein Standard bis zum 85. Lebensjahr das Risiko unterschätzt, deutlich älter zu werden. „Viele Menschen unterschätzen ihre Lebenserwartung – im Schnitt um fast zehn Jahre“, sagte Beenken. Dadurch bestehe die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung im hohen Alter ohne zusätzliche Einkünfte dasteht.

Viele Menschen unterschätzen ihre Lebenserwartung – im Schnitt um fast zehn Jahre.
Matthias Beenken

Auch Schwark sieht hier Anpassungsbedarf. Wenn das Standardprodukt überwiegend auf Auszahlpläne bis 85 ausgerichtet sei, könne es langfristig nicht dazu beitragen, ein sinkendes Rentenniveau auszugleichen. Aus seiner Sicht wäre es sinnvoller, eine Kombination aus Auszahlplan und anschließender Verrentung als Standard vorzusehen – mit der Möglichkeit für Kunden, bewusst eine andere Variante zu wählen.

Die Diskussion über die Reform der privaten Altersvorsorge läuft parallel zur politischen Debatte in Berlin. Noch heute befasst sich der Finanzausschuss des Bundestages im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf. Dort sollen zentrale Streitpunkte wie Beratungspflicht, Kostendeckel und Auszahlregeln weiter beraten werden.