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Wagniswegfall

Wagniswegfall

Der Wagniswegfall gehört zu den außergewöhnlichen Gründen für die unverzügliche Beendigung einer Versicherung durch den Versicherungsnehmer. Die Kündigung basiert auf der Tatsache, dass der wirtschaftliche Grund für die Versicherung entfällt. 

Am häufigsten dürfte der Verkauf eines Automobils oder auch der Verkauf einer Immobilie sein. Die KFZ-Haftpflicht, Vollkaskoversicherung oder auch analog die Hausratversicherung geht dann nicht automatisch auf den neuen Eigentümer über. Möchte er die Versicherung abschließen, so hat er die volle Wahlfreiheit. 

Der Wagniswegfall eröffnet dem (neuen) Eigentümer die volle Bandbreite der Vergleichsoptionen - beispielsweise durch einen Internetvergleich. Ähnliches gilt, wenn der Autobesitzer sein altes Fahrzeug verkauft und ein neues Fahrzeug beschafft. Da die Tarifmerkmale des neuen Fahrzeugs komplett unterschiedlich sind muss eine neue Versicherungspolice abgeschlossen werden. Das Fahrzeug wird ja auch bei der KFZ-Zulassungsstelle umgemeldet.