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Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist derjenige Vertragspartner des Versicherungsvertrages, der den Versicherungsschutz erhält. Er schuldet damit dem Versicherer (Versicherungsgeber) den Versicherungsbeitrag, wofür er ihn gegen ein bestimmtes Risiko absichert.

Versicherungsnehmer können natürliche und juristische Personen sein. Sie können in den Grenzen der Versicherungsvertragsbedingungen mit dem Versicherungsgeber über den Vertragsinhalt verhandeln. Praktisch richten sich Versicherungsnehmer fast immer nach den vorgegebenen Vertragsinhalten, da sie die Wahl zwischen verschiedenen Versicherern und damit verschiedenen Vertragsinhalten haben. Das ist auch sinnvoll, damit die Versicherungsgeber die Verträge für die versicherte Gruppe aller Kunden einheitlich ausgestalten können. Diese übernehmen als Versicherungsnehmer die Verpflichtung, regelmäßig ihre vereinbarten Versicherungsbeiträge zu zahlen und im Schadensfall mit dem Versicherer ausreichend zu kooperieren. Sie haben auch eine Schadensminderungspflicht und dürfen Schäden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeiführen.